FORST, 18. DEZEMBER 2025 | Bei einem tätlichen Angriff in einer Gemeinschaftsunterkunft sind am Donnerstagvormittag bei einer Behördenmaßnahme drei Polizeibeamte verletzt worden. Zwei von ihnen konnten ihren Dienst nicht fortsetzen, wie die Polizei mitteilt.
Es ist kurz vor elf Uhr, als mehrere Streifenwagen vor einer Gemeinschaftsunterkunft in Forst halten. Was als behördlich begleiteter Umzug beginnt, entwickelt sich binnen Minuten zu einer angespannten Lage. Beamte des Polizeipostens Karlsdorf-Neuthard unterstützen Mitarbeitende der Gemeinde Forst und des Landratsamts Karlsruhe. Eine vierköpfige Familie soll innerhalb der Unterkunft in andere Räumlichkeiten verlegt werden.
Weigerung, Drohungen, Eskalation
Allerdings weigert sich das betroffene Ehepaar, beide 31 Jahre alt, das Zimmer zu räumen und die Schlüssel zu übergeben. Nach Angaben der Ermittler bedrohen sie die Gemeindemitarbeiter und stehen kurz davor, handgreiflich zu werden. Erst das unmittelbare Eingreifen der Polizei verhindert einen Übergriff. Die Situation bleibt angespannt.
Im weiteren Verlauf greift der Mann die Einsatzkräfte an und versucht zu fliehen. Bei seiner Festnahme leistet er erheblichen Widerstand. Währenddessen versucht seine Lebensgefährtin, die Maßnahme zu verhindern. Auch sie wird zu Boden gebracht und in Gewahrsam genommen – ebenfalls unter Gegenwehr.
Kind kurzzeitig vermisst
Drei Polizeibeamte erleiden bei dem Einsatz Verletzungen, zwei von ihnen können ihren Dienst anschließend nicht fortsetzen. Parallel dazu verschwindet das siebenjährige Kind des Paares aus dem Blickfeld der Einsatzkräfte und gilt kurzzeitig als vermisst. Da zunächst kein Aufenthaltsort bekannt ist, wird auch ein Polizeihubschrauber in die Fahndung eingebunden.
Wenig später die Entwarnung: Das Kind wird wohlbehalten innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft aufgefunden. Das Jugendamt des Landratsamts Karlsruhe nimmt die beiden Kinder der Familie – zwei Mädchen im Alter von fünf und sieben Jahren – anschließend in Obhut.
Auf das Ehepaar kommen nun strafrechtliche Konsequenzen zu. Sie müssen sich unter anderem wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
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