In aller Kürze
– Gewerbegebiet „Wendelrot“ betroffen
– Bußgelder bis 1.000 Euro möglich
Bruchsal, 20.08.25 | Nach der Verlagerung der Straßenprostitution von Karlsruhe nach Bruchsal reagiert das Landratsamt mit einem Verbot im Gewerbegebiet „Wendelrot“. Die Allgemeinverfügung tritt am 26. August in Kraft und gilt bis März 2026.
Allgemeinverfügung untersagt Straßenprostitution in definiertem Bereich
Das Landratsamt Karlsruhe hat mit Wirkung zum 26. August eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Ausübung von Straßenprostitution in großen Teilen des Bruchsaler Gewerbegebiets „Wendelrot“ untersagt. Grundlage ist das Prostituiertenschutzgesetz. Das Verbot umfasst sowohl das Erbringen sexueller Dienstleistungen als auch jede Form der Ansprache zur Geschäftsanbahnung im öffentlichen Raum.
Die Regelung betrifft konkret das Gebiet zwischen der Bundesautobahn 5, der Bundeseisenbahnstrecke Graben-Neudorf–Bruchsal, der Bundesstraße 35, dem Saalbachkanal und der südlichen Grundstücksgrenze des Bauhaus-Marktes sowie den kompletten Straßenraum der Kammerforststraße östlich der B35-Kreuzung.
Verlagerung aus Karlsruhe führte zu neuer Problemlage
Der Hintergrund des Eingreifens ist eine örtliche Verlagerung der Szene: Seit dem temporären Verbot der Straßenprostitution in Karlsruhe wurde ein deutlicher Anstieg entsprechender Aktivitäten im Bruchsaler Gebiet „Am Mantel“ registriert, insbesondere in der Kammerforststraße. Dort traten erneut Zustände auf, wie sie in Bruchsal seit mehreren Jahren nicht mehr beobachtet worden waren.
Einwohner und Unternehmen meldeten zunehmende Belästigungen und Störungen der öffentlichen Ordnung. Die Polizei und das Ordnungsamt verfolgten die Entwicklung engmaschig.
Verbot gilt bis März 2026 – Bußgelder drohen bei Verstößen
Die Allgemeinverfügung bleibt bis zum 31. März 2026 in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Das Landratsamt veröffentlichte den vollständigen Wortlaut auf seiner Website.