19.04.2021 |Viele Gäste waren der Einladung zum Vortrag „Der neue Windatlas 2019 für Baden-Württemberg und die Folgen für unsere Landschaft“ am 12.4. gefolgt.
Eingeladen hatte der Verein Windradfreies Kraichtal, Referent war Ulrich Bielefeld. In seinem Tätigkeitsbereich Landschaftsplanung & Umweltverträglichkeitsprüfungen beschäftigt er sich seit 1990 schwerpunktmäßig mit der Beurteilung von Planungen für die Windenergie, mit Landschaftsbild-Analysen und Visualisierungen.
Mit dem neuen Windatlas wird ein mögliches Ausbauziel von bis zu 12.000 Windkraftanlagen (ehem. Umwelt-Minister Untersteller, 2019) in Baden-Württemberg ausgegeben. Im Widerspruch hierzu steht jedoch das EU-Recht (strategische Umweltprüfung, Artenschutz), Bundesrecht (Verpflichtung zu vorsorgender Landschaftsplanung, Schutz des Freiraums) sowie die Gesundheits- und Erholungsvorsorge.
Umfassende Landschaftsschutzkonzepte auf allen Planungsebenen sind nach Bielefeld vor dem weiteren Ausbau der Windenergie zu fordern. Der Windatlas in Verbindung mit der Potentialanalyse hätte einer strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach EU-Recht unterzogen werden müssen.
Die Anforderungen des Art. 20a Grundgesetz (Umweltschutz) beim Ausbau der Windenergie lauten u.a.: „Einheitliche Umweltschutzpflicht für alle Umweltgüter. Klimaschutz hat keinen automatischen Vorrang“ und „Der allgemeine Umweltzustand darf nicht verschlechtert werden“.
Bielefelds Forderung: Die konkreten Vorteile von Windkraftanlagen sind gegen die konkreten Nachteile zu bilanzieren und abzuwägen.
Fehlende Kriterien im neuen Windatlas sind nach Bielefelds Meinung: Habitate streng geschützter Arten (z.B. Rotmilan-Dichtezentren), Biotopverbundflächen, bedeutsame Landschaftsräume sowie Landschaftsbild, Erholung und Fremdenverkehr.
Ein Erholungsaspekt in Baden-Württemberg ist die Lärmfreiheit. Laut Windatlas sind die potentiellen Windkraftanlagen-Flächen aber fast in allen verbliebenen Ruheräumen. Bis zu 40% von Baden-Württemberg würden beim geplanten kompletten Windkraftanlagen-Ausbau und bei Einhaltung eines 700m-Puffers ungeeignet für die Erholung werden.
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