Bruchsal, 10.10.24 | Nach den verheerenden Hochwassern Mitte August 2024 hat das Land Baden-Württemberg einen Katastrophenerlass für die betroffenen Regionen, insbesondere Bruchsal und Gondelsheim, veröffentlicht. Dieser Erlass bietet finanzielle Erleichterungen für Bürger und Unternehmen, die durch die Unwetter wirtschaftlich geschädigt wurden.
Landtags- und Bundestagsabgeordnete setzten sich für Erlass ein
Die Landtagsabgeordneten Ulli Hockenberger und Ansgar Mayr sowie die Bundestagsabgeordneten Olav Gutting und Nicolas Zippelius hatten sich bereits im August gemeinsam mit einem Schreiben an Finanzminister Dr. Danyal Bayaz gewandt, um die Anwendung des Katastrophenerlasses für den Landkreis Karlsruhe zu fordern. Anfang September bestätigte das Finanzministerium, dass ein solcher Erlass auf den Weg gebracht werden soll. Nun wurde dieser offiziell veröffentlicht und bietet den Geschädigten weitreichende Entlastungen.
Stundung und Aufschub bei Steuerzahlungen vorgesehen
Zu den zentralen Maßnahmen des Katastrophenerlasses gehört die Stundung von Steuern. Betroffene können die Zahlung von Steuern wie Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer bis Ende 2024 stunden. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung bis September 2025 möglich.
Sollten Steuerpflichtige aufgrund der Hochwasserschäden ihre Steuern nicht zahlen können, wird die Zwangsvollstreckung bis Ende März 2025 ausgesetzt. Auch Säumniszuschläge werden erlassen.
Vorauszahlungen können herabgesetzt werden
Betroffene Bürger und Unternehmen können ihre Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bis zum 31. März 2025 herabsetzen lassen. Diese Maßnahme soll vor allem Unternehmen entlasten, die durch das Hochwasser in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Spendenaktionen werden steuerlich unterstützt
Spendenaktionen zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten werden steuerlich begünstigt. Gemeinnützige Organisationen dürfen Mittel zur Hilfe für die Betroffenen verwenden, auch wenn dies normalerweise nicht zu ihrem Satzungszweck gehört.
Erleichterungen für Unternehmen beim Wiederaufbau
Unternehmen, die durch das Hochwasser beschädigte Gebäude oder Anlagen wieder aufbauen oder neu beschaffen müssen, können Sonderabschreibungen und Rücklagen nutzen, um ihre Steuerlast zu verringern. Dies soll den Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten beschleunigen und Unternehmen die finanzielle Stabilität zurückgeben.
Die Abgeordneten zeigten sich erleichtert über die Reaktion des Finanzministeriums. „Es ist wichtig, dass die Betroffenen in Gondelsheim, Bruchsal und den umliegenden Gemeinden nun durch diese steuerlichen Erleichterungen unterstützt werden“, so die Abgeordneten in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung. Der Erlass soll helfen, den Wiederaufbau zu beschleunigen und die finanzielle Belastung der Betroffenen zu mindern.
Der genaue Wortlaut des Katastrophenerlasses (Download pdf) kann über diesen Link von der Website der Oberfinanzdirektion Karlsruhe abgerufen werden.