Bruchsal, 23.09.25 | Die Stadtverwaltung Bruchsal empfiehlt dem Gemeinderat, das von der Initiative „Kein Windrad im Wald“ eingereichte Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Grundlage ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 15. September entschieden, dass das Bürgerbegehren der Initiative „Kein Windrad im Wald“ rechtlich zulässig ist. Die Richter stellten fest, dass bestehende Verträge der Stadt Bruchsal mit einem Projektentwickler dem nicht entgegenstehen. Grundlage ist ein sogenannter Poolingvertrag, der für Flächen zwischen Helmsheim und Obergrombach den Bau von bis zu sieben Windkraftanlagen vorsieht.
Mit dem Urteil wurde die rechtliche Grundlage für einen Bürgerentscheid geschaffen.
Die Stadtverwaltung hat das Ergebnis geprüft und schlägt vor, keine Rechtsmittel einzulegen. Damit wird die Entscheidung an die Bürgerschaft übergeben. Ob und wann der Bürgerentscheid stattfindet, liegt nun beim Gemeinderat.
Der Gemeinderat entscheidet am 29. September über Zulassung und Termin des Bürgerentscheids.
Vorgesehen ist, die Abstimmung noch im Dezember dieses Jahres durchzuführen.