Symbolbild-Abfall-Entsorgung-Mülltonne
Symbolbild: Landfunker-Archiv

Die Abfallgebührenbescheide für das neue Jahr 2024 werden verschickt

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25.1.24 | Ab Montag, 5. Februar, versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe wieder den Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2024 an seine rund 120.000 Haushaltskunden per Post.

Die Bescheide werden in der Regel den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zugeschickt und enthalten die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Zudem werden die Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2024 festgelegt.

Neben den Jahres- und Leerungsgebühren des Restmüllbehälters wird die Gebühr für die Biotonne berechnet. Außerdem werden im Einzelfall Zusatzgebühren wie Wertstoff-Mehrvolumen, Tauschgebühr oder die Jahresgebühr für ein Behälterschloss auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. Die Vorauszahlungen für 2024 werden im Regelfall auf der Grundlage des aktuellen Behälterbestandes und den im Vorjahr genutzten Leerungen des Restmüllbehälters berechnet. Zu beachten ist, dass es bei der Restmülltonne vier Pflichtleerungen pro Jahr gibt, die auf jeden Fall berechnet werden. In der Jahresgebühr der Biotonne sind 26 Leerungen inbegriffen, die durch eine wöchentliche Sommerleerung gebührenpflichtig erweitert werden können.

Liegt dem Landkreis für die Abfallgebühren ein Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto abgebucht. So besteht nicht die Gefahr, dass versehentlich die Zahlung der Gebühren versäumt wird und Mahngebühren anfallen. Anderenfalls sind die beiden Raten im ersten und zweiten Halbjahr bis zu den im Bescheid genannten Terminen zu bezahlen.

Für alle Fragen rund um die Abfallgebührenabrechnung steht das Team des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2 98 20 20 täglich von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung. Auch auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-karlsruhe.de finden Bürgerinnen und Bürger ausführliche Erläuterungen zu den Abfallgebühren sowie das Hinweisblatt zum Abfallgebührenbescheid.

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