GONDELSHEIM, 18. AUGUST 2026 | Im Rechtsstreit um eine Kolonie des Großen Mausohrs im Schloss Gondelsheim hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mehrere Entscheidungen getroffen. Die Eigentümerin muss den Fledermäusen weiterhin den Zugang zu ihrem Quartier ermöglichen, erhält aber keine geforderte Entschädigung von 233.000 Euro. Wie der SWR berichtet, war die Klage lediglich beim Betreten privater Räume durch Behördenvertreter erfolgreich.
Der Rechtsstreit betrifft eine Kolonie des Großen Mausohrs, die seit Jahrzehnten den Dachbereich von Schloss Gondelsheim im Landkreis Karlsruhe nutzt. Die Tiere ziehen dort in einer sogenannten Wochenstube ihre Jungen auf.
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Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe muss ein Fenster im Schlossturm geöffnet bleiben. Über diesen Zugang erreichen die Fledermäuse ihr Quartier unter dem Dach. Eine entsprechende Anordnung hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe im Jahr 2020 erlassen.
Gegen diese Vorgabe war die Schlosseigentümerin gerichtlich vorgegangen. Der Konflikt beschäftigt die Beteiligten bereits seit mehreren Jahren.
Keine Entschädigung für geltend gemachte Schäden
Teil des Verfahrens war außerdem eine Entschädigungsforderung über 233.000 Euro. Die Eigentümerin machte Schäden am Gebäude geltend, die durch die Fledermäuse beziehungsweise deren Kot entstanden sein sollen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Forderung ab.
Erfolg hatte die Klägerin dagegen bei der Frage, wie weit Behördenvertreter bei Kontrollen gehen dürfen. Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe und des Landratsamts Karlsruhe dürfen demnach private Räume des Schlosses nicht betreten.
Kolonie lebt seit Jahrzehnten im Schloss
Das Große Mausohr nutzt große und warme Dachräume als Wochenstuben. Weibliche Tiere schließen sich dort zu Kolonien zusammen und ziehen gemeinsam ihre Jungen auf. Das Quartier im Gondelsheimer Schloss besteht bereits seit den frühen 1980er-Jahren.
Solche Gebäudequartiere sind für die Art von Bedeutung. Nach Angaben des Bundesamts für Naturschutz können geeignete Quartiere unter anderem durch Sanierungen oder den Abriss von Gebäuden verloren gehen.
Das Große Mausohr gehört in Deutschland zu den streng geschützten Arten. Entsprechend gelten gesetzliche Vorgaben für den Umgang mit den Tieren sowie ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Rechtsstreit möglicherweise noch nicht beendet
Ob die Entscheidung den jahrelangen Konflikt endgültig beendet, steht noch nicht fest. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Danach kann sich zeigen, ob eine der beteiligten Seiten versucht, das Verfahren in die nächste Instanz zu bringen.











