Zwei Männer nach Bränden in Bruchsal angeklagt

BRUCHSAL, 21. JULI 2026 | Nach zwei Bränden in Bruchsal-Heidelsheim und der Bruchsaler Südstadt hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen zwei Männer erhoben. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe gibt es derzeit jedoch keine Hinweise darauf, dass die beiden Taten unmittelbar mit einer größeren Brandserie zusammenhängen.

 

Seit Monaten beschäftigen wiederkehrende Brände von Gartenhütten, Unterständen und Holzlagern die Einsatzkräfte im Raum Bruchsal. Bereits im Oktober 2025 brannten in Heidelsheim innerhalb kurzer Zeit unter anderem fünf Fahrzeuge, Gartenhütten und Holzstapel. Die Polizei ging damals von Brandstiftung aus, ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Tatorten blieb jedoch Gegenstand der Ermittlungen.

Auch im Frühjahr 2026 setzte sich die Häufung fort. Am 25. Februar wurden in der Kleingartenanlage „Hanfröste“ fünf Gartenhütten und ein Unterstand durch ein Feuer zerstört. Anfang April brannte eine weitere Hütte im Bereich der Werner-von-Siemens-Straße, wenige Tage später folgte der Brand einer Gartenhütte in Heidelsheim.

Zwei Brände, zwei verschiedene Angeschuldigte

Im Fall des Feuers vom 11. April 2026 meldeten mehrere Zeugen gegen 18 Uhr einen Brand auf einem Gartengrundstück im Bereich der Straße „Lindenbaum“ in Heidelsheim. Als Feuerwehr und Polizei eintrafen, stand die dortige Gartenhütte bereits in Vollbrand.

Kriminaltechnische Untersuchungen ergaben nach Angaben der Ermittlungsbehörden Hinweise darauf, dass die Hütte vorsätzlich angezündet worden sein soll. Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Bruchsal führten zu einem 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Beamten Beweismittel sicher, die den Tatverdacht nach Behördenangaben erhärteten. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhob am 7. Juli 2026 Anklage vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Bruchsal. Dem Mann wird Brandstiftung zur Last gelegt.

Ein zweiter Fall ereignete sich am 30. April 2026 gegen 2.40 Uhr im Bereich der Kleingartenanlage „Hanfröste“ in der Bruchsaler Südstadt. Eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Bruchsal entdeckte auf einer angrenzenden Wiese einen Entstehungsbrand.

Die Polizeibeamten löschten die Flammen mit einem Feuerlöscher und verhinderten damit, dass das Feuer auf einen nahe gelegenen Baumbestand übergriff. Unweit des Brandorts nahmen die Einsatzkräfte einen 79-jährigen deutschen Staatsangehörigen vorläufig fest. Der Mann hatte sich nach Polizeiangaben hinter einem Gebüsch versteckt.

Nach weiteren Ermittlungen erhärtete sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der 79-Jährige das Feuer gelegt haben soll. Gegen ihn wurde am 13. Juli 2026 Anklage vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Bruchsal erhoben. Die Anklage wirft ihm Sachbeschädigung vor.

Keine bestätigte Verbindung zu einer Brandserie

Die beiden Anklagen zeigen, dass bei den untersuchten Bränden unterschiedliche Tatverdächtige in den Fokus geraten sind. Damit kommt zumindest für diese beiden Fälle nicht nur eine einzelne Person als möglicher Verursacher infrage.

Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass mehrere Täter gemeinsam oder unabhängig voneinander für sämtliche Brände der vergangenen Monate verantwortlich sind. Die Ermittlungsbehörden betonen ausdrücklich, dass bislang keine Hinweise auf einen unmittelbaren Zusammenhang der angeklagten Taten mit einer Brandserie vorliegen.

Zudem erwies sich nicht jeder zunächst verdächtige Brand als vorsätzlich gelegt. Bei einem Feuer vom 25. April 2026 in der Anlage „Hanfröste“ gingen die Ermittler anfangs von möglicher Brandstiftung aus. Ein Gutachter stellte später jedoch einen technischen Defekt als Ursache fest. Diese Erkenntnis bezog sich ausschließlich auf diesen einzelnen Brand.

Wer für weitere ungeklärte Hütten-, Unterstands- und Holzlagerbrände im Raum Bruchsal verantwortlich sein könnte und ob einzelne Vorfälle miteinander verbunden sind, bleibt damit offen.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Angeschuldigten die Unschuldsvermutung

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