Symbolbild Silvester Raketen Feuerwerk
Pulver bald verschossen? Das Silvesterfeuerwerk - ein Auslaufmodell?

Feuerwerk an Silvester – die Urknall-Sünde?

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Bruchsal | 18.12.2019 | Böllern oder barmen? Die ewige Wiederkunft der immer gleichen Frage am Jahresende ist vorprogrammiert. Neben der Verletzungsgefahr, die in Silvestersektlaune unsachgemäß abgebranntes Feuerwerk durchaus birgt, ist auch die Tierwelt durch das ephemere Geknalle besonderer Belastung ausgesetzt. Hinzu kommt noch der Wunsch nach Nachhaltigkeit und Vermeidung von Feinstaub, der etliche Menschen davon abhält, Brand an die Lunte zu legen. Angst um die historische Bausubstanz lässt die Gemeinde Graben-Neudorf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Grabener Altstadt verbieten. Der Großbrand vom Sommer ist noch präsent. Kommt also bald ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk?

Nicht umsonst gibt es Lehrgänge für Pyrotechniker: Mit Schwarzpulver zündeln kann ins Auge gehen oder einen Finger kosten, schlimmstenfalls kann es die Klimabilanz belasten. Jedermanns Individualfeuerwerk steht schon länger im Verdacht, nicht nur für helle Freude zu sorgen. Zwar können die Böller-Betriebe jubeln – zwischen 110 und 140 Millionen haben die Deutschen in der vergangenen Dekade zum Jahreswechsel in die Luft geballert – doch könnte mit dem Geld auch etwas anderes angestellt werden, Stichwort „Brot statt Böller“.

Trotzdem: Feuerwerk ist traditionell ein Ausdruck der Freude und kein Geringerer als Georg Friedrich Händel vertonte für den englischen König barocke Feuer-Fontänen unter dem Originaltitel „Music for the Royal Fireworks“, auch als „Feuerwerksmusik“ bekannt. 1749 uraufgeführt, gab es was zu feiern: Der Aachener Friede hatte den Österreichischen Erbfolgekrieg beendet.

Fast ungebrochene Nachfrage

2019 wird der Jubel-Sprengstoff für das Jahresende nun vereinzelt nicht mehr zum Kauf angeboten. Bekannt sind ein Edeka-Laden in der Region Lüneburg oder eine Hagebaumarkt-Filiale in Langenfeld im Rheinland, die schon 2018 im sozialen Netzwerk verkündete „aus Liebe zu den Tieren“ kein Silvester-Feuerwerk mehr zu verkaufen und dieses Gelübde aktuell für 2019 erneuert hat. Frank Roth, Unternehmenssprecher von Hagebau in Soltau, erklärt, dass sich dieses Jahr von den über 360 Hagebau-Märkten, die selbständig von Gesellschaftern geführt werden, fünf dazu entschlossen hätten, kein Feuerwerk zu verkaufen. Der Kontakt der Gesellschafter zu den Kunden sei eng und man höre darauf, was jene sich wünschten. „Eine Diskussion wie noch nie“ finde aus seiner Sicht gerade statt. Dennoch sei beim Gros der Kunden die Nachfrage nach Feuerwerk unvermindert groß.

„Nachhaltigkeit, der Tierschutz und die Umwelt“ bewege auch die Hornbach AG, die ab 2020 bundesweit keine Feuerwerkskörper mehr in ihren Märkten verkaufen wird, sagt Anna Krall, Sprecherin für Corporate Social Responsibility am Firmensitz des Unternehmens im pfälzischen Bornheim. Aktuell erfüllt Hornbach noch die bestehenden Verträge mit Lieferanten und hält die letzten Raketen-Arsenale für die Kunden bereit.

Umweltbundesamt rät zur Einschränkung

Bereits Ende 2018 wies das Umweltbundesamt in Dessau auf „die extrem erhöhten Konzentrationen“ von Feinstaub in der Silvesternacht hin, die hauptsächlich in großen Städten gemessen wurden. Werte, die kurzfristig zum Teil 26fach höher lägen als die Tagesmittelwerte, seien an 13 von insgesamt 320 Messstationen registriert worden. Kräftiger Wind beim Jahreswechsel 2017/2018 habe den Feinstaub dann in der Luft verteilt, weshalb nur an sehr wenigen Stationen die Konzentration gemessen wurde. Ein Jahr früher seien es 129 Stationen gewesen, die erhöhte Konzentration meldeten. Wenn ein Totalverzicht keine Lösung für den Einzelnen ist, so rät das Umweltbundesamt doch zur Einschränkung des persönlichen Feuerwerks.

„Feuerwerksreste bitte wegräumen!“

Stichproben in der Region ergeben weitgehende Übereinstimmung bei der Handhabung. In Bretten gäbe es kein grundsätzliches Verbot, doch gälte seit 2015 ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Bereich der historischen Altstadt. Der Bereich sei auf einem, für die Bürger einsehbaren, Plan markiert, sagt Nina Kraus vom Büro des Oberbürgermeisters und Büroleiterin Susanne Maske ergänzt: „OB Martin Wolff appelliert an die Bürger, beim Feuerwerk Maß zu halten und danach die Überreste sauber wegzuräumen oder gleich freiwillig zugunsten der Umwelt auf Feuerwerk zu verzichten.“

Bestehende Verordnung ausreichend

Auch in Bruchsal sei kein Verbot für die Bürger geplant, so Pressesprecherin Ina Rau, verweist aber auf § 23 der geltenden Sprengstoffverordnung (1. SprengV), die den Umgang mit Feuerwerk umfassend regelt und wonach beispielsweise das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen „in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten ist.“ Auch die übliche Zeit vom 31. Dezember bis 1. Januar sei dort vorgegeben, ebenso das Mindestalter von 18 Jahren. Gemäß Verordnung gelten Ausnahmeregelungen nur für Personen mit sogenanntem Befähigungsschein.

„Übertrieben und symbolisch“

OB Walter Heiler mag für Waghäusel kein Verbot aussprechen. Zum einen habe man nicht dieselbe Situation wie in Graben, zum anderen glaube er nicht daran, im Hinblick auf die Feinstaubproblematik, mit einem Feuerwerksverbot „die Welt retten zu können.“ Da gäbe es wahrlich andere Bereiche, wo wirksamer gegen Feinstaub vorgegangen werden kann und muss. Das am Feuerwerk festzumachen, halte er für „übertrieben und symbolisch“. Überdies bedinge ein Verbot auch dessen Überwachung, die schon rein personell nicht zu leisten sei und stellt fest: „Wir wollen das Feiern nicht verbieten.“

Wer jetzt doch unsicher geworden ist, kann am Silvesterabend ja immer noch Händel auflegen. Seine Feuerwerksmusik ist weitgehend emissionsfrei.

Text: Jürgen Hotz, Landfunker-Redaktion, Bruchsal

 

Aus Brandschutzgründen Feuerwerksverbot für historischen Ortskern Graben

 

 

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