KREIS KARLSRUHE, 10. Juli 2026 | In den Wäldern der Rheinebene wird zum Wochenende nach Prognose des Deutschen Wetterdienstes die höchste Waldbrandgefahrenstufe erreicht. Grund sind anhaltende Trockenheit, Temperaturen von über 30 Grad, austrocknender Wind und fehlende Niederschläge, teilt das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe mit.

Die anhaltende Hitze und die trockene Witterung erhöhen derzeit das Risiko von Waldbränden erheblich. Davon sind auch die Wälder im Landkreis Karlsruhe betroffen. Nach der aktuellen Prognose des Deutschen Wetterdienstes wird in den Wäldern der Rheinebene am Wochenende die höchste Gefahrenstufe des Waldbrandgefahrenindex erreicht.
Forstamt appelliert an verantwortungsbewusstes Verhalten
Das Forstamt weist darauf hin, dass der wirksamste Schutz vor Waldbränden beim Verhalten aller Waldbesucherinnen und Waldbesucher beginnt. Deshalb sollten die geltenden Regeln konsequent beachtet werden.
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein gesetzliches Rauchverbot.
- Offenes Feuer ist im und am Wald grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten ausschließlich für offiziell ausgewiesene Feuerstellen. Auch dort muss ein Feuer ständig beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Mitgebrachte Grillgeräte sind nicht erlaubt.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter Abstand zum Waldrand einhalten.
- Fahrzeuge dürfen nicht auf trockenem Gras oder in Waldflächen abgestellt werden
- Zigarettenkippen oder andere glimmende Gegenstände dürfen keinesfalls weggeworfen werden.
- Bereits kleine Rauchentwicklungen oder Brände sollten sofort über den Notruf 112 gemeldet werden.
- Wer einen Brand entdeckt, sollte den Einsatzkräften den Ort möglichst genau beschreiben und sie nach Möglichkeit einweisen. Hilfreich sind dabei Rettungspunkte oder die App „Hilfe im Wald“.
Waldbrandgefahrenindex online abrufbar
Zur Einschätzung der aktuellen Gefährdungslage stellt der Deutsche Wetterdienst regelmäßig Prognosen zum Waldbrandgefahrenindex bereit. Weiterführende Informationen sind unter https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.htm verfügbar.









