KREIS KARLSRUHE, 10. Juli 2026 | Nach den gekürzten Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxen in Bruchsal und Bretten wächst die Kritik. Der Verwaltungsausschuss des Kreistags fordert die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg auf, die Einschnitte auszusetzen und gemeinsam nach Lösungen für eine verlässliche Notfallversorgung zu suchen.
Für die Menschen im Landkreis haben die verkürzten Öffnungszeiten vor allem praktische Folgen. Wer außerhalb der regulären Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt, muss sich auf Einschränkungen einstellen. Seit Anfang Juli ist die Bereitschaftspraxis in Bretten nur noch an Wochenenden und Feiertagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet. In Bruchsal öffnet sie unter der Woche nur noch mittwochs und freitags von 16 bis 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Das bedeutet für Patientinnen und Patienten:
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- längere Anfahrtswege zur nächsten geöffneten Bereitschaftspraxis,
- mehr Wartezeiten durch die Konzentration auf weniger Standorte,
- häufigere Besuche in den Notaufnahmen der Krankenhäuser, obwohl viele Beschwerden dort eigentlich nicht behandelt werden müssten,
- eine zusätzliche Belastung der Kliniken, wodurch sich die Versorgung schwer erkrankter Menschen verzögern kann.
Nach Angaben des Landkreises waren die beiden Praxen keineswegs schlecht ausgelastet. In Bretten wurden durchschnittlich mindestens 115 Patientinnen und Patienten pro Woche behandelt, in Bruchsal mehr als 244.
Als Beispiel nennt der Landkreis die Schließung der Bereitschaftspraxis in Ettlingen. Dort stiegen anschließend die Rettungswageneinsätze um 119, die Notarzteinsätze nahmen um 34 Prozent zu. Auch die Notaufnahmen der Rechbergklinik Bretten und der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal verzeichneten mehr Fälle.
Der Verwaltungsausschuss fordert deshalb einstimmig, die gekürzten Öffnungszeiten vorerst auszusetzen und gemeinsam mit Kommunen und Krankenhäusern über eine tragfähige Notfallversorgung zu beraten. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel hat sich zudem an Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand gewandt. Das Land soll prüfen, ob die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag weiterhin gerecht wird.








