Peter-und-Paul-Fest 2025: alle wichtigen Hinweise auf einen Blick

Bretten, 27.06.25 | Bald ist es wieder so weit und Bretten feiert wieder das weit über die Grenzen Brettens hinaus bekannte Peter-und-Paul-Fest. Zahlreiche Sperrungen und Umleitungen sowie geänderte Verkehrsführungen, vor allem im Innenstadtbereich, werden das Bild der Stadt Bretten in den kommenden Tagen bestimmen.

Im Interesse der Verkehrssicherheit und für einen reibungslosen Ablauf dieses traditionsreichen Heimatfestes sind daher umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig. Der Festbereich bleibt nahezu unverändert gegenüber dem letztjährigen Peter-und-Paul-Fest.

Sperrungen

Ab Mittwoch, 2. Juli, wird die Georg-Wörner-Straße und Weißhofer Straße ab der Sporgasse bzw. Pforzheimer Straße bis zur Alten Wilhelmstraße für den Verkehr gesperrt. Die Anliegerzufahrt wird im Zuge der Aufbauarbeiten so lange als möglich gewährleistet.

Ab Freitag, 4. Juli, treten weitere ausgewiesene Brandschutzzonen bzw. Halteverbotszonen sowie innerstädtische Sperrungen in Kraft.

Samstag, 5. Juli/Sonntag, 6. Juli

Wegen des Feuerwerks ist der Postweg zwischen der Heilbronner Straße und dem Kaiserlindenweg sowie die Straße Engelsberg bzw. Apothekergasse am Samstag, 5. Juli, ab 22:30 Uhr, bis Sonntag, 6. Juli, bis ca. 0:45 Uhr gesperrt.

Rund um den Stadtpark sind daher auch die fußläufigen Verbindungswege bzw. der Promenadenweg zwischen der Weißhofer Straße und der Apothekergasse/Sporgasse gesperrt.

In diesem Zusammenhang werden auch die Parkstände Ecke Heilbronner Straße/Postweg gesperrt. Das absolute Halteverbot ist im Zeitraum von 19:30-24 Uhr wirksam.

Sonntag, 6. Juli

Aufgrund des Festumzuges besteht entlang des Festzugweges am Sonntag, 6. Juli, ab 10 Uhr ein absolutes Halteverbot. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Brandschutzzonen/Halteverbotszonen

Als Brandschutzzonen werden u. a. ausgewiesen:

  • Am Viehmarkt (Schulhof/Gewerbeschule)
  • Friedrichstraße zwischen Wassergasse und Pforzheimer Straße
  • Lammgasse
  • Wassergasse
  • Pforzheimer Straße ab Georg-Wörner-Straße bis zum Marktplatz
  • Schlachthausgasse

Die vorstehenden Brandschutzzonen müssen daher unbedingt von den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Brandschutzzonen werden die geparkten Fahrzeuge unnachsichtig abgeschleppt.

Parken

Zur besseren und frühzeitigen Information der Festbesucher über die bestehenden Parkmöglichkeiten wird durch ein Parkleitsystem auf folgende Parkplätze hingewiesen:

  • Am Viehmarkt (Gewerbeschule)
  • Carl-Benz-Straße
  • Pforzheimer Straße (Fa. Hagebaumarkt)
  • Ruiter Straße (Fa. Neff)
  • Silcherweg (Volksbank)
  • Weißhofer Straße (Fa. Sauter)
  • Wilhelmstraße (ZG Raiffeisenmarkt)
  • Wilhelmstraße (Fa. Röther)
  • Hermann-Beuttenmüller-Straße (Parkhaus)

Nicht zur Verfügung stehen alle Parkplätze rund ums Rathaus. Dies betrifft in diesem Jahr auch die Bewohnerparkplätze in der Luisenstraße, da sich hier die Aufstellung der Zufahrtssperren verändert.

Behindertenparkplätze

  • Friedrichstraße (4 Behindertenparkplätze)
  • Wilhelmstraße (7 Behindertenparkplätze auf dem Röther-Parkplatz)

Motorradparkplätze

  • Parkstände im Bereich Georg-Wörner-Straße/Withumanlage

Busverkehr

Der Busverkehr ist von den Sperrungen und Umleitungen nicht betroffen.

Beim Feuerwerk am Samstag, 5. Juli, werden im Zeitraum 22:30 bis 0:45 Uhr die Haltestellen in der Sporgasse, Bahnhofstraße (Alte Post) und Weißhofer Straße (Melanchthon-Gymnasium) nicht angefahren.

Gleiches gilt auch für den Festumzug am Sonntag, 6. Juli, im Zeitraum zwischen 13:30 Uhr und 16 Uhr.

Sonstiges

Die Inhaber der innerhalb der gesperrten Straßen liegenden Geschäfte werden gebeten, ihre Lieferanten darauf aufmerksam zu machen, dass eine Belieferung zwischen Freitag und Montag nur zwischen 7-10 Uhr möglich ist.

Hinsichtlich der Aufstellung von privatem Blumenschmuck über das Peter-und-Paul-Fest ist darauf zu achten, dass der Blumenschmuck dabei keine Verkehrszeichen bzw. Absperr- oder Beleuchtungseinrichtungen verdeckt. Im Interesse der Verkehrssicherheit muss daher sämtlicher falsch angebrachter Blumenschmuck durch den städtischen Baubetriebshof entfernt werden.

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