29.3.2022 | Drei Strafanzeigen sowie zwei Anzeigen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten waren das Resultat der Rollerfahrt eines 24-Jährigen am frühen Montagabend auf der Östringer Straße bei Östringen.
Der Rollerfahrer fuhr gegen 17 Uhr auf der Östringer Straße von Östringen in Richtung Rettigheim. Zwei Beamte des Polizeireviers Bad Schönborn wurden hierbei auf den jungen Fahrer aufmerksam und wollten diesen einer Verkehrskontrolle unterziehen. Die nachfolgenden Anweisungen und das Haltegebot der Beamten befolgte der Moped-Fahrer jedoch nicht und es gelang ihm, vor der Kontrolle zu flüchten.
Dieser Erfolg währte aber nicht lange, denn aufgrund der eingeleiteten Ermittlungen konnte der Flüchtige bereits wenig später durch die Polizisten auf seiner Arbeitsstelle angetroffen werden. Dort stellte sich heraus, dass der Zweiradfahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen des Rollers ist und der betriebene Motorroller über kein gültiges Versicherungskennzeichen verfügt. Ein anschließend auf dem Revier durchgeführter Schnelltest reagierte zudem positiv auf THC, weswegen der junge Mann auch eine Blutprobe abgeben musste.
Der 24-Jährige muss nun mit Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie aufgrund eines Vergehens nach dem Plichtversicherungsgesetz rechnen. Hinzu kommen Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund des Führens von Kraftfahrzeugen unter Wirkung von berauschenden Mitteln und wegen der Missachtung des Haltegebots anlässlich der Verkehrskontrolle.
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