Ettlingen-Bruchhausen, 19. Juli 2026 | Nach dem lebensgefährlichen Sturz eines Mitarbeiters der DB-Sicherheit aus einem fahrenden Regionalzug haben die Ermittlungsbehörden weitere Details zum mutmaßlichen Geschehen veröffentlicht. Der 26-Jährige schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Er war bei rund 120 Km/h aus dem Zug gestürzt. Der 36-jährige Tatverdächtige wurde nach seiner Vorführung beim Amtsgericht wieder auf freien Fuß gesetzt.
Stellungnahme der EVG zum Fall ->
Stellungnahme des Amtsgericht zur Entscheidung ->
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe begann der Vorfall mit einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalzug auf der Strecke von Baden-Baden nach Karlsruhe. Der 36-Jährige soll keinen gültigen Fahrschein vorgezeigt und sich geweigert haben, seine Personalien anzugeben. Daraufhin wurden zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen.
Im weiteren Verlauf soll sich der Mann zunehmend aggressiv verhalten und einen 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter körperlich angegriffen haben. Während der anschließenden Auseinandersetzung wurde nach bisherigen Erkenntnissen eine Zugtür beschädigt. Später stürzte der Sicherheitsmitarbeiter im Bereich der Tür aus dem mit rund 120 Stundenkilometern fahrenden Zug. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen und befindet sich weiterhin in kritischem Zustand.
Beschuldigter bereits einschlägig vorbestraft
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden ist der 36-Jährige bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, überwiegend wegen Gewaltdelikten. Zudem stand er zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte deshalb Untersuchungshaft wegen Körperverletzung. Das zuständige Amtsgericht lehnte den Erlass eines Haftbefehls jedoch ab. Der Beschuldigte wurde nach der Haftprüfung wieder entlassen.
Die strafrechtliche Einordnung des Geschehens hängt nach derzeitiger Lage maßgeblich davon ab, ob dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann, dass er die lebensgefährlichen Folgen seines Handelns erkennen oder vorhersehen konnte. Diese und weitere Fragen sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Zur Klärung des genauen Ablaufs wurde unter anderem ein technisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.
Freilassung sorgt für Diskussionen
Für viele Menschen dürfte die Entscheidung, den Beschuldigten trotz der Schwere der Tatvorwürfe und seiner bekannten Vorstrafen zunächst wieder auf freien Fuß zu setzen, nur schwer nachvollziehbar sein. Dass ein mutmaßlicher Wiederholungstäter, der sich zur Tatzeit zudem unter Bewährung befand, nach der Haftprüfung entlassen wird, wirft zwangsläufig Fragen auf.
… was ist das für ein Signal an alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die in diesen Stunden um ihren Kollegen bangen?
Stellungnahme der EVG
Auf Nachfrage von Landfunker hat uns der Vize der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Cosima Ingenschay folgende Antwort gesendet.
„Es mag juristische Gründe dafür geben, dass der vorbestrafte Täter, der einen Kollegen aus einem fahrenden Zug geprügelt hat, auf freien Fuß gesetzt wurde. Aber was ist das für ein Signal an alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, die in diesen Stunden um ihren Kollegen bangen? Die heute noch ihre Schicht antreten müssen und ihrer Familie sagen, dass schon alles gut gehen werde? Es ist längst nicht mehr sicher, in den Zügen zu arbeiten. Jeden Tag gibt es gewaltsame Übergriffe. Anfang des Jahres gipfelte die Gewalt in der Tötung des Zugbegleiters Serkan Çalar. Die anschließend angekündigte Strafverschärfung bei Übergriffen setzt weiter unangetastet im Justizministerium Staub an. Zeitgleich schieben sich Bundesregierung und Länder gegenseitig die Verantwortung zu, wenn es um mehr Geld für Sicherheit bei der Bahn geht. Hier läuft doch etwas gewaltig schief. Wir können doch als Gesellschaft nicht einfach akzeptieren, dass das so ist. Friedrich Merz muss seiner Regierung in dieser Frage Beine machen. Der Kanzler darf nicht mehr schweigen, er muss den Kampf gegen die Gewaltexzesse zur Chefsache machen!“
Für juristische Laien erscheint diese Haftentlassung trotz des schweren Tatvorwurfs wenig verständlich, aber bisher ist der genaue Ablauf noch nicht geklärt. Offensichtlich hat das Gericht auch Zweifel am geschilderten Ablauf. Außerdem entscheidet ein Gericht in einem Haftprüfungsverfahren nicht über Schuld oder Unschuld, sondern ausschließlich darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft vorliegen.
Stellungnahme des Amtsgerichts
Bemerkenswert ist, dass sich das Amtsgericht Karlsruhe inzwischen selbst öffentlich zu der Entscheidung geäußert hat. Nach Angaben des Gerichts ergaben sich nach Sichtung eines Überwachungsvideos Zweifel am konkreten Tatablauf. Außerdem stellte der Haftrichter fest, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftantrag über einen festen Wohnsitz, familiäre Bindungen und eine Vollzeitbeschäftigung verfüge. Deshalb habe es nach Auffassung des Gerichts sowohl am erforderlichen dringenden Tatverdacht als auch an einem Haftgrund wie Fluchtgefahr gefehlt. Zum Inhalt der Videoaufnahmen äußerte sich das Gericht ausdrücklich nicht und verwies darauf, dass die Ermittlungen weiterhin Sache der Ermittlungsbehörden seien.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Karlsruhe, der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sowie der Bundespolizei dauern an.
WIR BERICHTETEN:
Ettlingen-Bruchhausen, 18. Juli 2026 | Ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit ist am Freitagabend bei einer körperlichen Auseinandersetzung aus einem fahrenden Zug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Das teilten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Nach den bisherigen Ermittlungen kontrollierten Fahrscheinprüfer gegen 19:35 Uhr in einem Zug auf der Strecke von Offenburg nach Karlsruhe einen 36-jährigen deutschen Fahrgast. Im Verlauf der Kontrolle entwickelte sich ein verbaler Streit, weshalb zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen wurden.
Der mutmaßlich alkoholisierte 36-Jährige soll die beiden Sicherheitsmitarbeiter anschließend beleidigt haben. Im weiteren Verlauf kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrgast und einem 26-jährigen bulgarischen Mitarbeiter der DB-Sicherheit.
Tür öffnet sich während des Gerangels
Während des Gerangels stürzten beide Beteiligte zu Boden. Nach bisherigem Ermittlungsstand öffnete sich dabei aus bislang ungeklärter Ursache die Tür des fahrenden Zuges. Der 26-jährige Sicherheitsmitarbeiter stürzte auf Höhe von Ettlingen-Bruchhausen aus dem Zug.
Alarmierte Einsatzkräfte nahmen den 36-jährigen Beschuldigten noch im Zug vorläufig fest. Im Rahmen umfangreicher Suchmaßnahmen fanden Polizeikräfte den lebensgefährlich verletzten Mann rund zwei Kilometer hinter dem späteren Halteort des Zuges im Gleisbereich. Er wurde nach der Erstversorgung in ein Krankenhaus gebracht.
Die Ermittlungen zu den Hintergründen und dem genauen Ablauf des Geschehens dauern an. Der betroffene Zug wurde beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Karlsruhe.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe betonen, dass der genaue Hergang, insbesondere die Ursache für das Öffnen der Zugtür während der Fahrt, Gegenstand der laufenden Ermittlungen ist.










