In aller Kürze
• Mindestlohnverstöße im Fokus
• Zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet
Landkreis Karlsruhe, 10.04.25 | Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Karlsruhe führte vergangene Woche eine gezielte Kontrolle in Friseur- und Kosmetikbetrieben durch. Der Einsatz diente der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Zoll ermittelt wegen Mindestlohnverstößen
Im Rahmen der risikoorientierten Prüfungen wurden in Karlsruhe 80 Personen befragt und 24 Betriebsunterlagen überprüft. Die Zöllner stellten verschiedene Verstöße fest, darunter Unregelmäßigkeiten bei Stundenaufzeichnungen und unrechtmäßige Beschäftigungsverhältnisse. In mehreren Fällen wurden Angestellte fälschlich als Selbstständige geführt.
Es wurden sieben Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter wegen Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns sowie wegen illegalen Aufenthalts. In sechs weiteren Fällen lagen Auflageverstöße gegen Aufenthaltstitel vor. Zudem war eine Person zur Aufenthaltsermittlung wegen Körperverletzung ausgeschrieben.
Nachprüfungen und Akteneinsicht folgen
Nach der Erstkontrolle folgen tiefere Ermittlungen, insbesondere in die Lohn- und Finanzbuchhaltung der geprüften Betriebe. Dabei arbeitet der Zoll mit verschiedenen Behörden zusammen. Sprecherin Alina Holm betont, dass solche Kontrollen regelmäßig Manipulationsversuche ans Licht bringen.
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