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Und es wird Sommer. Die Rückkehr der rasenden Radler

BRUCHSAL, 19. Mai | Die Stadt Bruchsal sieht entlang des Büchenauer Baggersees ein zunehmendes Problem mit zu schnellen Radfahrenden. Das Ordnungsamt verweist auf Beschwerden von Badegästen und erinnert zugleich an Regeln für Gehwege und Fußgängerzonen im gesamten Stadtgebiet.

Sobald die Temperaturen steigen, steigt nach Darstellung der Stadt Bruchsal offenbar auch das Tempo auf den Wegen rund um den Büchenauer Baggersee. Beim Ordnungsamt gingen jedenfalls regelmäßig Beschwerden über Radfahrende ein, die auf dem freigegebenen Gehweg zu schnell unterwegs seien.

Problemstelle Büchenauer Baggersee

Besonders problematisch sei nach Angaben der Behörde die Uferpromenade. Dort teilen sich Spaziergänger, Badegäste, Kinder und Radfahrende den begrenzten Platz. Geschildert würden Begegnungen mit E-Bikes, die manchen Beobachtern offenbar eher nach sportlicher Durchfahrt als nach Schrittgeschwindigkeit aussähen.

Die Stadt erinnert daran: „Radfahrer frei“ bedeutet nicht „freie Fahrt“.

Allerdings bleibt es in der Mitteilung nicht nur beim Baggersee. Nach den Hinweisen zur Uferpromenade wechselt die Straßenverkehrsbehörde direkt zu allgemeinen Regeln auf Gehwegen und in Fußgängerzonen im gesamten Stadtgebiet — gewissermaßen vom Badesee in die Innenstadt, ohne abzusteigen.

Denn das Problem beschränke sich aus Sicht der Stadt offenbar nicht nur auf Badegäste und E-Bikes am Wasser. Auch auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ und in freigegebenen Fußgängerzonen komme es laut Mitteilung immer wieder zu Konflikten. Radfahrende seien dort lediglich Gäste und müssten Schrittgeschwindigkeit einhalten. Fußgänger hätten Vorrang.

Dass sich manche Radler dennoch mit erkennbarem Selbstbewusstsein durch Spaziergruppen bewegen würden, formuliert die Stadt zwar deutlich diplomatischer. Verwiesen wird stattdessen auf die Grundregel der Straßenverkehrs-Ordnung: Niemand dürfe andere gefährden oder unnötig behindern.

„Durch das Zusatzzeichen ‚Radfahrer frei‘ sind Radfahrende als Gast auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone zwar zugelassen; der Fußverkehr hat jedoch Vorrang und darf nicht behindert werden“, erklärte Nina Schüßler vom Ordnungsamt.

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