Bruchsal, 09.12.2024 | Die Stadtwerke Bruchsal GmbH (SWB) fordern auch in diesem Jahr ihre Kunden zur Selbstablesung der Wasser- und Energiezähler auf. Damit erfolgt die Verbrauchsabrechnung bis Ende Dezember, unabhängig vom Energielieferanten, über den zuständigen Netzbetreiber ewb.
Wie die Selbstablesung funktioniert
Kunden erhalten ab dem 19. Dezember ein Schreiben mit Ablesekarte per Post. Die Zählerstände müssen bis spätestens 8. Januar 2025 gemeldet werden. Alternativ können Kunden die Daten per QR-Code oder über die Webseite www.stadtwerke-bruchsal.de übermitteln.
E-Mail-Benachrichtigung für registrierte Kunden
Erstmals informiert die SWB Kunden mit hinterlegter E-Mail-Adresse vorab über die Selbstablesung. Wer per Mail seinen Zählerstand meldet, erhält keine Ablesekarte mehr.
Zählerstand auch für Gartenwasser erforderlich
Neben den Hauptzählern fragt die SWB auch die Zählerstände für Gartenwasser ab. Diese dienen der Berechnung der absetzbaren Wassermenge.
Fragen und Hilfestellungen für Kunden
Für Rückfragen steht der Kundenservice der SWB unter (07251) 706-222 zur Verfügung. Die Abrechnung wird Mitte Januar 2025 versandt, der erste Abschlag ist zum 1. Februar fällig.
Fragen zur Kundenselbstablesung
Wer muss die Zählerstände melden?
Alle Kunden, unabhängig vom Energielieferanten, da die ewb als Netzbetreiber die Ablesung verantwortet.
Bis wann müssen die Zählerstände gemeldet werden?
Spätestens bis zum 8. Januar 2025.
Welche Möglichkeiten zur Übermittlung gibt es?
Post mit der Ablesekarte
QR-Code auf dem Kundenanschreiben
Online über www.stadtwerke-bruchsal.de
Wer erhält eine E-Mail-Benachrichtigung?
Kunden, deren E-Mail-Adressen bei co.met hinterlegt sind.
Was passiert, wenn ich keine Zählerstände melde?
Es kann zu Schätzungen kommen, was zu ungenauen Abrechnungen führen könnte.
Gilt die Selbstablesung auch für Gartenwasserzähler?
Ja, diese Zähler werden ebenfalls abgefragt.
Wie erreiche ich den Kundenservice?
Telefonisch unter (07251) 706-222.