BRUCHSAL, 2026 | Ab 2026 wird Sterben in Bruchsal spürbar teurer – vor allem für klassische Erdgräber. Gleichzeitig modernisiert die Stadt ihre Satzung und erweitert das Angebot an pflegearmen Bestattungsformen. Bei der Gesamtbetrachtung sollte nicht vergessen werden: Die Bruchsaler Friedhöfe sind für viele Menschen mehr als ein Ort der Beisetzung. Sie dienen als ruhige Grünräume, als Wege durch gepflegte Natur und als Orte der Begegnung. Auch diese Funktion kostet Pflege – und wird von der Stadt weiterhin mitgetragen.
Bruchsal passt zurzeit seine Friedhofssatzung und die Gebühren für Bestattungen an – mit spürbaren Folgen für die Kosten für die Angehörigen. Die letzte Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 2022. Für den neuen Kalkulationszeitraum 2026–2028 werden vor allem Erdbestattungen deutlich teurer: Eine Erdbestattung im Wahlgrab kostet künftig rund 4.133 Euro statt bisher 3.206 Euro – ein Plus von etwa 29 Prozent. Beim Reihengrab steigt der Betrag von 2.853 auf 3.762 Euro (+32 Prozent). Urnenbestattungen werden moderater teurer: Beim Urnenwahlgrab steigt der Gesamtbetrag von 2.483 auf 2.693 Euro, beim Urnenreihengrab von 1.888 auf 2.013 Euro.
Hintergrund: Was Reihengräber von Wahlgräbern unterscheidet
Reihengräber sind die einfachere und günstigere Form der Bestattung. Sie werden von der Stadt zugewiesen, die Lage kann nicht gewählt werden, und nach Ablauf der Ruhezeit endet die Nutzung automatisch. Zudem darf dort jeweils nur eine Person bestattet werden.
Wahlgräber funktionieren anders: Angehörige können den Standort selbst auswählen, erhalten ein Nutzungsrecht per Graburkunde und dürfen dieses später verlängern. Je nach Grabtyp können in einem Wahlgrab auch mehrere Bestattungen stattfinden, etwa für Ehepartner oder Familien. Dieser größere Gestaltungsspielraum, die längere Nutzungsdauer und der höhere Pflege- und Verwaltungsaufwand machen Wahlgräber teurer – bleiben für viele aber die bevorzugte Form des Gedenkens.
Mehrkosten auch beim Trägerdienst
Neben den eigentlichen Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren steigen auch die Kosten für die Trägerdienste, die beim Transport des Sarges zur Grabstätte benötigt werden. Laut Gebührenverzeichnis von 2022 kostete ein Einsatz mit vier Trägern noch 260 Euro, bei sechs Trägern 385 Euro. Ab 2026 werden dafür 280 beziehungsweise 400 Euro fällig.
Personalkosten machen deutlichen Anteil aus
Die Stadt begründet die Anpassung mit stark gestiegenen Personal- und Sachkosten seit der letzten Kalkulation 2021. Zudem liege der Kostendeckungsgrad der Gebühren inzwischen nur noch bei rund 67 Prozent; künftig sollen etwa 80 Prozent erreicht werden. Trotzdem bleiben städtische Zuschüsse notwendig, weil Bestattungswesen und Friedhofsbetrieb kommunale Pflichtaufgaben sind.
Neue Regelungen in der Satzung
Neben den Gebühren ändert sich auch die Satzung in einigen Punkten. Assistenzhunde sind künftig ausdrücklich zugelassen, während Hunde sonst weiterhin nicht mit auf den Friedhof dürfen. Totengedenkfeiern müssen frühzeitig angemeldet werden, und für gewerbliche Tätigkeiten wie Steinmetz- oder Gärtnerarbeiten gelten strengere Nachweispflichten. Zudem definiert die Stadt neue pflegefreie Urnenfelder an Stelen und Findlingen und erweitert das Angebot gärtnergepflegter Grabflächen.
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