19.12.24 | Kreis Karlsruhe. Nun ist neben dem Vogelpark in Hambrücken auch der Tier- und Vogelpark Forst betroffen. Der park ist ab sofort gesperrt. Das Landratsamt Karlsruhe erlässt Allgemeinverfügung. Die Aufstallung des Geflügels in Hambrücken und Forst wird zur Pflicht.
Auf Grund des Nachweises der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) im Vogelpark Hambrücken bei einer wild lebenden Ente und einem gehaltenen Schwan mussten dort rund 200 Vögel getötet werden (wir berichteten). Die Notwendigkeit der Maßnahme habe sich bestätigt, da Untersuchungen der gekeulten Tiere ergeben haben, dass Ansteckungen erfolgt sind. Auch hat sich der Verdacht bestätigt, dass zwei verendet aufgefundene Hühner aus einem Vogelpark in Forst ebenfalls mit HPAI infiziert sind.
In Forst ist aufgrund der räumlichen Nähe ein weiterer Tierpark involviert. Da in beiden Parks eine größere Anzahl an besonders seltenen und schützenswerten Vogelarten gehalten werden, ist hier ein differenziertes Vorgehen zwischen Keulung, Separierung und nochmaliger Untersuchung notwendig. Beide Parks sind gesperrt.
Das Landratsamt wird morgen eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Forst und Hambrücken öffentlich bekanntmachen.
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe wird eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Forst und Hambrücken erlassen. Sie wird am Freitag öffentlich bekanntgemacht und gilt ab Samstag.
Für Geflügelhalter in diesen Gemeinden gelten dann besondere Auflagen:
Unter anderem haben die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ihre Tiere unverzüglich aufzustallen. Weiterhin sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten. „Für alle Vogelhalter, insbesondere im Bereich der Rheinschiene, wird die Einhaltung und Umsetzung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände dringend empfohlen“, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe. Zu den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zählen die Vermeidung des Kontaktes zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sowie der Schutz von Futterplätzen und Tränken vor Wildvögeln. Die Geflügelhalter in Hambrücken und Forst wurden bereits gesondert unterrichtet.
Die Einzelheiten werden dem Text der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza; HPAI) zu entnehmen sein, die am Freitag auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de unter der Rubrik „Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht wird. Bei dem festgestellten H5 N1-Virus handelt es sich um einen Virustyp, bei dem noch in keinem Fall die Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde.
Das Veterinäramt bittet die Öffentlichkeit, tote oder erkennbar kranke Wildvögel, insbesondere Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Raben oder Krähen, unter Angabe des Fundortes beim Landratsamt unter Telefon 0721 936-83020 bzw. per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de zu melden. Sie sollten weder berührt noch vom Fundort entfernt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu verhindern. Die Beseitigung wird dann vom Amt organisiert.
In der Regel erkranken nur Vögel; da andere Tiere das Virus aber weiterverbreiten können, sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunde und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.
Weitere aktuelle Informationen sind abrufbar auf der Homepage des Ministeriums für ländlichen Raum Baden Württemberg