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Start Landfunker REGIO-NEWS Sperrmüllabfuhr wieder im Normalbetrieb. Hochwasseropfer haben nach wie vor Vorrang

    Sperrmüllabfuhr wieder im Normalbetrieb. Hochwasseropfer haben nach wie vor Vorrang

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    Die Mega-Sperrmüllsammlung durch die Abfallwirtschaft ist beendet

    Kreis Karlsruhe, 03.09.2024 | Die gewaltigen Regenmengen und Überschwemmungen in Bruchsal und Gondelsheim haben viele Keller unter Wasser gesetzt und für eine Menge Sperrmüll gesorgt. Nun teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe mit: Die Sonderaktionen zur Sperrmüllentsorgung sind abgeschlossen, und der Normalbetrieb läuft wieder. Allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Wer vom Hochwasser betroffen ist, wird weiterhin bevorzugt behandelt.

    Die Sonderaktionen sind vorbei, der Normalbetrieb läuft wieder

    Nach dem heftigen Starkregen und den darauffolgenden Überschwemmungen hatten die Städte Bruchsal und Gondelsheim mit enormen Mengen an Sperrmüll zu kämpfen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat schnell reagiert und Sonderaktionen zur Entsorgung gestartet. Diese Aktionen sind nun abgeschlossen, und die regulären Sperrmüllabfuhrtermine sind wieder in Kraft.

    Worum geht es hier?
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    Sperrmüllabfuhr

    Hochwassergeschädigte können weiterhin bevorzugt Sperrmüll entsorgen

    Für die Haushalte, die vom Hochwasser besonders getroffen wurden, gibt es jedoch eine Sonderregelung: Sie bekommen weiterhin Vorrang bei der Entsorgung ihres Sperrmülls. Sollte es notwendig sein, bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb auch zusätzliche Abfuhrtermine an, um die Situation zu erleichtern.

    Was bei der Sperrmüllentsorgung zu beachten ist

    Alle Kundinnen und Kunden werden gebeten, die Trennung von Restsperrmüll, Altholz und Elektroaltgeräten/Metall strikt einzuhalten. Pro Abfuhrtermin dürfen maximal fünf Kubikmeter Sperrmüll bereitgestellt werden. Größere Mengen können kostenpflichtig angemeldet werden. Altpapier, Altreifen, Restmüll und Schadstoffe sind kein Sperrmüll und müssen gesondert entsorgt werden.

    Illegale Sperrmüllentsorgung hat rechtliche Konsequenzen

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb macht darauf aufmerksam, dass Sperrmüll, der mehr als 24 Stunden vor dem Termin oder ohne Anmeldung herausgestellt wird, als illegale Müllablagerung gilt und rechtliche Konsequenzen haben kann.

    Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten der Annahmestellen finden Sie in der Abfall App KA, im Abfuhrkalender oder online auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs unter awb-landkreis-karlsruhe.de.

     

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