„Nachgedacht“ – Raucherzone im Freibad

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Wie auf Kommando gingen Ende Mai die Temperaturen nach oben und die Badesaison nahm Fahrt auf. Unzählige erfreuten sich am kühlen Nass in Freibädern und Baggerseen. Also alles Friede, Freude, Eierkuchen? Nicht ganz, denn just zur neuen Badesaison hat sich die scheidende Landesregierung ein neues Gesetz zur Förderung unseres Wohlbefindens einfallen lassen, das sicherlich gut gemeint ist, in seiner Umsetzung aber manche Kuriosität bereithält.

Aus der WILLI-Reihe „Nachgedacht | Von Hubert Hieke

Dass auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen ein Rauchverbot gelten sollte, ist inzwischen wohl allgemeiner Konsens. Ebenfalls in geschlossenen Bereichen, beengten öffentlichen Wartezonen oder an Haltestellen. Dazu hat die alte Landesregierung die Reform des Landesnichtraucherschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die vermeintlich vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und chronisch Erkrankte besser vor Passivrauch aller Art schützen soll. Ab Juni 2026 gelten diese Richtlinien auch für die Freibäder in Baden-Württemberg.

Vollzogen und durchgeführt werden muss das Gesetz natürlich wie so oft vor Ort in den Kommunen. So mussten nun in den Bädern Raucherzonen her. Nicht zu üppig, aber doch wohl so ausgestattet, dass sich die rauchenden Badegäste dort nicht ins Gehege kommen.

Im schmucken Bruchsaler Ortsteilbad Obergrombach begeben sich die Raucher nun seit Beginn dieser Saison artig in die ausgewiesenen Bereiche. Zwar gab es in der Vergangenheit hier keinerlei Konflikte und damit gar keinen Handlungsbedarf. Sollten sich einzelne Nichtraucher gestört haben, so fand sich immer eine friedliche Lösung unter den Badegästen. Dennoch wird die neue Regelung, die Einzelne zwar für bescheuert und überflüssig halten, meist mit einem Achselzucken hingenommen. Und bisweilen bilden sich unter den Rauchern sogar neue Bekanntschaften.

Rauchverbot sorgt für
kuriose Freibadregeln.

Bezeichnenderweise ist der Raucherbereich in Obergrombach neben den Abfalltonnen angesiedelt. Ob die zuständigen Stadtwerke damit etwas symbolisieren oder ein Zeichen setzen wollen? Der Förderverein hat auch diesen Bereich erfreulicherweise etwas aufgehübscht, um das Ambiente des Bades zu erhalten. Eine grüne Linie am Boden zeigt an, wo sich die Raucher aufhalten sollen. Unklar ist für den Beobachter, ob sich der Raucher, ähnlich der Regeln im Sport, in vollem Umfang hinter der Linie zu befinden hat oder ob dies nur für seine Zigarette gilt. Kann der Betreffende also gemütlich außerhalb der Zone sitzen, solange seine Hand, in der er das eigentliche Suchtobjekt hält, innerhalb des Raucherbereichs zu verorten ist? Gilt Ähnliches für die Positionierung der Aschenbecher? Kann der Raucher die klimmende Zigarette dort ablegen, sich selbst aber außerhalb des Raucherbereichs begeben? Was wiederum gilt für erloschene Rauchwaren, die sich in Aschenbechern befinden? Müssen diese innerhalb der Raucherzone verbleiben und auch dort entsorgt werden? Sind vielleicht deshalb die Müllcontainer im Raucherbereich angesiedelt? Fragen über Fragen, die sich im Laufe der Saison wohl noch aufklären lassen und für die sich im deutschen Paragraphendschungel sicherlich etwas finden lässt. Trinken und Essen ist im Raucherbereich erlaubt, was die Aufenthaltsqualität dort wiederum erhöht. Weshalb sich die Zone allerdings im Zentrum des Freibads befindet, ist manchen Gästen rätselhaft. Ist dies dem Brandschutz geschuldet, will man die Raucher im Auge behalten oder gar an den Pranger stellen?

Wie etwaige Vergehen zu bestrafen sind, hat der Gesetzgeber natürlich gleich eifrig festgelegt. Und diese Bußgelder haben es in sich: Beim ersten Verstoß werden bis zu 200€ fällig, im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres sind bis zu 500€ abzudrücken. Und auch für die Betreiber kann die Missachtung des Gesetzes recht happig werden. Bis zu 3.300€ im Erstfall und 6.500€ im Wiederholungsfall sind zu leisten. Werden in Zukunft in Bruchsal und anderen Gemeinden die Stadtwerke und Kommunen als Betreiber der Bäder tatsächlich in Haftung genommen, wenn sie das Rauchverbot nicht konsequent umsetzen? Ist dafür das städtische Ordnungsamt zuständig, das dann die eigenen Stadtwerke verklagt? Oder sollen die Badegäste besser gleich die Polizei rufen? Sollte man die Beschuldigten zwischenzeitlich festsetzen? Sind Rauchmaterial und weitere Beweismittel zu sichern oder der Sachverhalt gar auf Bild- oder Videoaufnahmen festzuhalten, die wiederum aber grundsätzlich in Freibädern und Baggerseen verboten sind?

Umsetzung des Gesetzes
wirft Fragen auf.

Eines ist wohl schon jetzt recht sicher: In idyllischen, von Fördervereinen aufopferungsvoll gepflegten Stadtteilbädern wird das Nichtrauchergesetz von den Besuchern beachtet werden. Aber ob dieses auch in den größeren Bädern so geräuschlos und zivilisiert akzeptiert wird, bleibt abzuwarten. Schon optisch sieht der Raucherbereich im Bruchsaler Freibad recht armselig aus. Zwar ist die Zone an der Ecke zum Kiosk überdacht, den Rauchern stehen aber nur recht unansehnliche Sicherheitsaschenbecher zur Verfügung. Sitzgelegenheiten oder Bistrotische sucht man vergebens. Man kann gespannt sein, wie die Bademeister und Sicherheitsdienste, ohne die es an heißen Tagen auch in Bruchsal nicht mehr geht, den Vollzug des Gesetzes bewerkstelligen. Zu beneiden sind sie jedenfalls nicht. Schon jetzt hat man Wichtigeres zu tun, als jeden zu ermahnen, der mit Unterhosen ins Becken hüpft oder meint, sich auf der Wiese die Fußnägel schneiden zu müssen. Und auch in innerstädtischen, öffentlichen Bereichen oder an unseren Bahnhöfen ist von der Einhaltung schon bestehender Nichtraucherrichtlinien wenig bis nichts zu spüren. Um den Bruchsaler Bahnhof und an den Bahnsteigen wird überall kräftig geraucht und man lässt die Kippen vorzugsweise einfach fallen. Wer als wartender Bahnkunde einzelne Raucher zur Rede stellt, wird im besten Fall ausgelacht und muss auf meist vielsprachige, beleidigende Bemerkungen gefasst sein. Von einem Vollzug des Rauchverbots ist weit und breit nichts zu sehen.

Übrigens leben wir in unserer Region nach wie vor in recht beschaulichen Verhältnissen. Denn ob Rauchverbote und andere Richtlinien auch in den Freibädern unserer Bundeshauptstadt Beachtung finden, darf tunlichst bezweifelt werden. Dort ist man schon froh, wenn Schlägereien unterbunden und die Räumung ganzer Bäder vermieden werden können. Im kulturell für viele Zeitgenossen wegweisenden, für andere eher bedrohlich vielfältigeren Berlin sieht man den Gebrauch von Suchtmitteln im öffentlichen Raum jedenfalls recht locker. Dort wird selbst in der S-Bahn gekifft und gelegentlich auch mal gekokst. Ein Kommentator des liberalen Tagesspiegel meinte dazu kürzlich: Nun ja, aber bitte doch nicht noch im Beisein von Kindern.

 

Aus RegioMagazin WILLI 05/2026 | Text: Hubert Hieke

 

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