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Die wichtigsten Informationen zum Abfallgebührenbescheid listet das Hinweisblatt.

Gebührenbescheide für 120.000 Haushalte im Landkreis kommen ab 3. Februar

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Kreis Karlsruhe, 23.01.2025 | Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe startet ab dem 3. Februar den Versand der Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2025. Die Bescheide richten sich an rund 120.000 Haushalte und enthalten Abrechnungen sowie Informationen zu den Vorauszahlungen für das laufende Jahr.

Die Bescheide listen die Jahres- und Leerungsgebühren für Restmüllbehälter und Biotonnen auf. Auch Zusatzgebühren wie für Mehrvolumen, Behältertausch oder ein Schloss am Behälter werden im Einzelfall aufgeführt. Die Vorauszahlungen für 2025 basieren auf dem aktuellen Behälterbestand und den Leerungen des Vorjahres. Dabei werden bei Restmülltonnen mindestens vier Pflichtleerungen berechnet, während bei Biotonnen 26 Leerungen enthalten sind, die auf Wunsch durch Sommerleerungen ergänzt werden können.

Zahlung per Lastschrift oder in zwei Raten

Haushalte mit Lastschriftmandat profitieren von einer automatischen Abbuchung der Gebühren. Alternativ können die Beträge in zwei Raten zu den im Bescheid genannten Terminen gezahlt werden, um Mahngebühren zu vermeiden.

Fragen? Kontaktmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden

Für Rückfragen steht die kostenfreie Servicenummer 0800 2 9820 20 von Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr, bereit. Weitere Informationen sowie ein Hinweisblatt zum Abfallgebührenbescheid sind auf der Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebes verfügbar:
www.awb-landkreis-karlsruhe.de.

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