…ab Januar teurer und nicht mehr als Rundum-Sorglos-Paket

Wer in Bruchsal seine letzte Ruhe finden möchte, muss sich alsbald umorientieren. Denn unser Gemeinderat sah sich gezwungen, mehrheitlich teils saftige Gebührenerhöhungen durchzusetzen.
Daneben entschied man sich aber auch für eine strukturelle Kehrtwende: Galten für die Bestattung in Bruchsal bisher All-Inklusive Bedingungen, so gilt ab dem kommenden Januar ein Abrechnungssystem, das man – in Anlehnung an den Leistungskatalog der Krankenkassen („IGeL“) – wohl als „IBeL“ („Individuelle Bestattungsleistungen“) bezeichnen kann.
Allerdings dauerte es geschlagene vier Stunden, bis sich unsere Gemeinderäte Anfang Oktober zu diesem Tagesordnungspunkt vorgearbeitet hatten. Die Debatte entwickelte sich dann aber zu einem unerwarteten Sitzungs-Highlight und erbrachte den Nachweis, dass sich unsere Kommunalvertreter auch zu fortgeschrittener Stunde gerne und mit großer Akribie, Detailfreude und Debattierlaune über voluminöse Vorlagen beugen.
Während die Verwaltung sich einleitend gebührend Zeit nahm, die Schönheit des Bruchsaler Friedhofs bildlich an der Großleinwand dem kaum vorhandenen Publikum näherzubringen (die Gemeinderäte kennen ja wohl den städtischen Friedhof…), ging es kurz darauf recht ordentlich zur Sache, quasi ans Eingemachte.
So diskutierte man eingangs irdische Aspekte; beispielsweise die Frage der friedhofsnahen Bewirtung (die Betonung lag in diesem Zusammenhang auf „niederschwellig“…) oder den neuerdings notwendigen Hinweis in der Friedhofsordnung, sich bei Sturm nicht auf dem Friedhofsgelände aufzuhalten (vielleicht muss man in Zukunft für manche Zeitgenossen gar noch eine schriftliche Begründung dazu liefern…).
Danach ging es um die Verblichenen. Welchen Kostendeckungsbeitrag könne man ihnen wohl abverlangen, angesichts des steigenden Aufwands seitens der Stadt, aber unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das parkähnliche Friedhofsgelände einen hohen Freizeit- und Erholungswert besitzt? Aufgrund dieser Gegebenheiten erhofft man sich in Zukunft Deckungsbeiträge von gut 75 %. Daneben galt bisher, wie erwähnt, für Bestattungen eine Art Rundum-Sorglos-Paket, wie die Verwaltung mehrmals selbst betonte. Allerdings kam es bei diesem System wiederholt zu Beschwerden, wenn Angehörige nach Rechnungsstellung erkannten, dass sie auf einzelne Serviceleistungen gerne verzichtet hätten, dies aus Unwissenheit aber nicht kundgetan hatten.
Kühlung, Trauerhalle, Urnen-, Abschiedsraum oder Aufbahrung werden zu „Individuellen Bestattungsleistungen“
Nicht nur deshalb verfolge man in Zukunft die umgekehrte Strategie: Einzelne Leistungen können nun in einer Art Baukastensystem zur Grundausstattung hinzugekauft werden. Während also bisher die Kühlung gegebenenfalls in Abzug gestellt wurde (wobei niemand wissen wollte, ob dies auch in den Sommermonaten der Fall war…), kann diese ab Januar zum Schnäppchenpreis von 75 € zugebucht werden.
Es gelten dann gewissermaßen die Bruchsaler „IBeL“: Kühlung, Trauerhalle, Urnen-, Abschiedsraum oder Aufbahrung werden zu „Individuellen Bestattungsleistungen“. Denn es geht ja auch ohne! Allerdings, so betonte ein Gemeinderatsmitglied, sollte die Nachhaltigkeit nicht außer Acht gelassen werden. Angesichts der stabil hohen Zahlen an Urnenbestattungen, die inzwischen inklusive der klimaschädlichen Verbrennung nicht kostengünstiger seien als Erdbestattungen, sei vielen Bruchsalern zu Lebzeiten wohl nicht bewusst, wie nachhaltig eine Erdbestattung gegenüber der Option Urne ist. Man hätte dem Gemeinderat zurufen wollen: Darf man sich dennoch guten Gewissens verbrennen lassen, wenn man zu Lebzeiten das Klima schonte? Gilt das Motto: Keine Urne für Vielflieger?
Eine Minderheit im Gemeinderat war übrigens der Auffassung, Bestattungen könnten grundsätzlich mit Besuchen der städtischen Bäder verglichen werden und sollten daher durch die Kommune höher bezuschusst werden. Dieser Vorschlag wurde von der Verwaltung allerdings umgehend abgewiesen. Und mancher der Anwesenden mag sich gefragt haben, wie dies wohl zu verstehen wäre oder umsetzbar sei: Entspräche der reguläre Badebesuch etwa der traditionellen Beerdigung im einfachem Grab, die Kühlung der Leiche oder die Bestattung mit Sargträgern aber schon einem gebührenpflichtigen Saunagang mit Aufguss?
Mengenrabatt bei Sargträgern?
Wobei die Kostengestaltung der Sargträger in der recht leidenschaftlichen Diskussion unerwähnt blieb. Mancher Zuhörer hätte vielleicht gerne gewusst, weshalb in der neuen Gebührenordnung zwei Sargträger 130 €, vier Sargträger 260 €, sechs Sargträger dann aber erstaunlicherweise nur 385 € kosten.
Eventuell wäre man darüber gar noch aufgeklärt worden, hätte Bürgermeister Andreas Glaser nicht in die Debatte eingegriffen. Ihm schien die Angelegenheit zunehmend auszuufern, wenn nicht gar pietätlos. Jedenfalls verschaffte er seinem Unmut Luft und meinte, er fände es befremdlich, in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung derart in die (Un-)Tiefen der Friedhofsgebührenordnung hinabzusteigen.
Die Debatte fand daraufhin ein eher abruptes, um nicht zu sagen, jähes Ende…
Text: Hubert Hieke