TAG DES ARTENSCHUTZES am 3. März | Elfenbeinfiguren, Krokodilleder u.a. – Karlsruher Zöllner werden immer noch fündig (Archiv 2022)

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01.03.2022 | Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier, sind die Hauptgründe für das Artensterben. Seit 1976 ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland gültig. Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten gelistet.

Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Flora und Fauna die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden. Das Hauptzollamt Karlsruhe leistet mit einer jährlichen Ausstellung beim Artenschutztag im Zoo Karlsruhe auch präventive Maßnahmen, um der Bevölkerung das Thema Artenschutz näher zu bringen und die Menschen zu sensibilisieren.

Über 1.200 Mal wurden die Zöllner*innen im Jahr 2020 fündig und beschlagnahmten fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. „Leider gehören auch immer wieder Gegenstände aus Elfenbein zu den sichergestellten Waren. Im vergangenen Jahr entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe in einer Paketsendung aus der Schweiz acht geschnitzte Elfenbeinfiguren“, erklärt Pressesprecherin Stephanie Henig vom Hauptzollamt Karlsruhe. „Der Handel mit artenschutzrelevanten Waren, wie zum Beispiel Handtaschen, Geldbörsen oder Schuhe aus Schlangen- und Krokodilleder sind Spitzenreiter der vergangenen Jahre, gefolgt von Korallen und Korallenbruchstücken. Aber auch Substanzen, die aus geschützten Pflanzenarten hergestellt werden, finden die Zöllner immer häufiger in Schönheitspräparaten, wie in Pillen oder Cremes.“

Zusatzinformation:

Mit der Anwendung „Artenschutz im Urlaub“ bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de). Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de.

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