Seit dem Jahr 1964 besteht ein generelles Verbot für Ton- und Fernsehaufnahmen in den heiligen Hallen der Justiz.
Das am 22.06.2017 verabschiedete Gesetz zur Lockerung des Kameraverbots in Gerichtssälen soll nun für mehr Transparenz sorgen.
Die Neuregelung gilt für Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofes, wobei das jeweilige Gericht der Übertragung jedoch im Einzelfall zustimmen muss.
Die Gerichte sehen das Gesetz überwiegend kritisch. Journalisten und Redakteure begreifen die Gesetzesänderung jedoch als Chance, mit Fehlvorstellungen der Bürger aufzuräumen, deren Bild der Justiz vielfach geprägt ist durch reißerische US-amerikanische Filme oder effekthaschende Gerichtsshows.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichte sehen indessen die Gefahr eines „Dammbruchs“ und die nicht fernliegende Möglichkeit, dass sich Bilder von Richterinnen und Richtern bei der Urteilsverkündung künftig in Satiresendungen, wie z. B. der Heute-Show, wieder finden könnten.
Sicher gibt es gute Argumente für beide Seiten. Ob die Erweiterung der Medienöffentlichkeit bei Gerichtsverfahren sich letztendlich positiv auswirkt und wirklich zu mehr Akzeptanz führt, wird erst die Zukunft zeigen.
Zu hoffen bleibt, dass wir von amerikanischen Verhältnissen verschont bleiben. Hier sind Liveübertragungen von Gerichtsprozessen – je nach Bundesstaat – prinzipiell überall möglich.
Text: Birgit Schwerter,
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Aus dem RegioMagazin WILLI 9/17
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