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Service Recht | Das Generationsgespräch (Archiv 2018)

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Icon-Stadtmagazin WILLI Infomercial | Das Generationsgespräch – Was ist das? Wer braucht das? Was bringt es?

Aus dem RegioMagazin WILLI 06/18

In einem unserer schönen Fachbücher zur gelingenden Regelung des Vermögensüberganges an die nächste Generation steht der gute Rat geschrieben: Es ist den Betroffenen dringend zu empfehlen, mit den Kindern ein sogenanntes Generationengespräch zu führen.

Hierbei sollten die Eltern den Kindern ihre Wünsche und Absichten darlegen. Die Kinder wiederum können im Rahmen des Gespräches ihre eigenen Vorstellungen äußern. Das Generationengespräch soll hauptsächlich einer ersten Orientierung dienen und eine friedfertige Vermögensnachfolge unter den Kindern vorbereiten.

Es ist weder leicht noch selbstverständlich, sich mit der Vorstellung zu befassen, wie das Leben für die Kinder weitergeht, wenn man selbst alt, vielleicht hilfsbedürftig und später tot ist. Das Haus ist noch da und wird wie verteilt? Werden sich die Kinder einig? Hat ein Kind besonders viel geleistet und sollte daher auch mehr bekommen? Wie fühlen sich die anderen Kinder damit? Verlässt man sich darauf, dass die gesetzlichen Regelungen schon alles richten werden?

Gegenseitige Erwartungen sollten in einem guten Generationengespräch ausgesprochen werden, z.B. aus Sicht der Kinder: Pflege gegen Vergütung oder Überlassung des Pflegegeldes oder Absicherung durch Erbvertrag oder als Gegenleistung für eine zu Lebzeiten erfolgte Vermögensübertragung. Und aus Sicht der Eltern: Bieten sie dem pflegenden Kind eine Gegenleistung wie lebzeitige Übertragung von Vermögen, Regelung des Ausgleiches im Testament/Erbvertrag oder Vergütung gegen Pflege usw.

Enttäuschte Erwartungen sind der beste Nährboden für schlimme gerichtliche Erbstreitigkeiten, bei denen es weniger um Paragraphen, als um alte Rechnungen mit den Geschwistern geht.

Und es schadet nichts, die gegenseitigen Vorstellungen auf Durchführbarkeit und die rechtlichen Auswirkungen prüfen zu lassen. Die Aussage: „Du kriegst später dafür das Haus und dein Bruder kriegt nichts“ lässt sich nämlich nicht immer so bestätigen, denn es gibt noch immer den Pflichtteilsanspruch, den viele nicht bedenken.

Ideal ist, wenn sich alle einig sind und man eine Lösung findet, mit der Alt und Jung sowie die Jugend untereinander leben können. Dazu muss man sich über die verschiedenen Möglichkeiten, die es immer gibt, klar werden und dann gut informiert entscheiden, ob und was gemacht werden soll.

Wir helfen Ihnen mit Augenmaß und Sachverstand, die für Sie richtige Antwort auf diese elementaren Fragen zu finden.

Text: Maria Brandes

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