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Olav Gutting MdB, Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Bruchsal-Schwetzingen

POLITIK | Regierung verteidigt Ergänzungsabgabe nun doch nicht vor dem Bundesfinanzhof

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19.01.2023 | Bundesfinanzminister Chistian Lindner von der FDP befürwortet die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Zustimmung kommt von Seiten der CDU. Die Abschaffung der Ausgleichzahlung sei ökonomisch richtig und zwingend erforderlich, so Olav Gutting, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

Die Entscheidung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, den Beitritt seines Ministeriums zum Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages vor dem Bundesgerichtshof zurückzuziehen, ist ein konsequenter Schritt für die politische Glaubwürdigkeit. Ein Ministerium, dessen Führung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben hat, um das Gesetz und somit die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlages als nichtig zu erklären, kann nicht Prozessbeteiligter pro Solidaritätszuschlag sein.

Die Bundesregierung konnte schon in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag (BT-Drucksache 20/1969) nicht darlegen, wie deren Mitglieder der Spagat gelingen kann, gleichzeitig für und gegen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages einzutreten. Jetzt schlägt sich Lindner –nicht nur verbal- endlich auf die Seite derer, die eine vollständige Abschaffung verlangen und gerichtlich durchsetzen wollen; für ihn und seine Partei eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit.

Auch wenn es bei der Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof am morgigen Dienstag „nur“ um die Entscheidung in einem Musterverfahren geht, in dem die Kläger der Ansicht sind, dass der –unbefristet erhobene– Solidaritätszuschlag mit dem Auslaufen des sog. Solidarpakts II am 31.12.2019 sowie der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs seine Rechtfertigung verloren habe und dessen Erhebung gegen das Grundgesetz verstoße. Aber genau diesen möglichen Verstoß hat der Bundesfinanzhof nun zu prüfen und wird entscheiden müssen, ob er dazu eine höchstinstanzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen muss, wenn er das Gesetz über den Solidaritätszuschlag 1995 für verfassungswidrig hält.

„Ich halte die vollständige Abschaffung des Soli nicht nur für ökonomisch richtig, sondern für zwingend erforderlich. Die Steuerlast in Deutschland ist mit die höchste in der Welt und belastet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Vormalige Standortvorteile machen das nicht wett! Der Solidaritätszuschlag ist zu einer Unternehmensteuer „plus“ mutiert, die sofort abgeschafft werden muss. Ich begrüße den Schritt von Herrn Lindner und hoffe auf eine gute Entscheidung für die Steuerzahler in Deutschland: die sofortige und vollständige Abschaffung des Soli“, so Olav Gutting MdB, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

Die Entscheidung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, den Beitritt seines Ministeriums zum Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages vor dem Bundesgerichtshof zurückzuziehen, ist ein konsequenter Schritt für die politische Glaubwürdigkeit. Ein Ministerium, dessen Führung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben hat, um das Gesetz und somit die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlages als nichtig zu erklären, kann nicht Prozessbeteiligter pro Solidaritätszuschlag sein.

Die Bundesregierung konnte schon in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag (BT-Drucksache 20/1969) nicht darlegen, wie deren Mitglieder der Spagat gelingen kann, gleichzeitig für und gegen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages einzutreten. Jetzt schlägt sich Lindner –nicht nur verbal- endlich auf die Seite derer, die eine vollständige Abschaffung verlangen und gerichtlich durchsetzen wollen; für ihn und seine Partei eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit.

Auch wenn es bei der Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof am morgigen Dienstag „nur“ um die Entscheidung in einem Musterverfahren geht, in dem die Kläger der Ansicht sind, dass der –unbefristet erhobene– Solidaritätszuschlag mit dem Auslaufen des sog. Solidarpakts II am 31.12.2019 sowie der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs seine Rechtfertigung verloren habe und dessen Erhebung gegen das Grundgesetz verstoße. Aber genau diesen möglichen Verstoß hat der Bundesfinanzhof nun zu prüfen und wird entscheiden müssen, ob er dazu eine höchstinstanzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen muss, wenn er das Gesetz über den Solidaritätszuschlag 1995 für verfassungswidrig hält.

„Ich halte die vollständige Abschaffung des Soli nicht nur für ökonomisch richtig, sondern für zwingend erforderlich. Die Steuerlast in Deutschland ist mit die höchste in der Welt und belastet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Vormalige Standortvorteile machen das nicht wett!

Der Solidaritätszuschlag ist zu einer Unternehmensteuer „plus“ mutiert, die sofort abgeschafft werden muss. Ich begrüße den Schritt von Herrn Lindner und hoffe auf eine gute Entscheidung für die Steuerzahler in Deutschland: die sofortige und vollständige Abschaffung des Soli“, so Olav Gutting MdB, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

 

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