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OBERDERDINGEN | Gemeinde Oberderdingen beantragt Stadtrechte

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11.5.23 | Hervorragende Entwicklung über Jahrzehnte durchlaufen

Oberderdingen wird an die Landesregierung Baden-Württemberg gemäß § 5 Absatz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg den Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ stellen. Dies hat der Gemeinderat bei nur einer einzigen Nein-Stimme bei seiner Sitzung Anfang Mai 2023 entschieden.

„Dies ist heute einer der bedeutendsten Gemeinderatstagesordnungspunkte im Laufe des Sitzungsjahrs 2023. Wenn die Landesregierung unseren Antrag positiv bescheidet, dann ist das heute eine historische Sitzung“,

sagte Bürgermeister Thomas Nowitzki bei der Einleitung in den Tagesordnungspunkt. Bedeutsam auch, da die Gemeinde Oberderdingen in diesem Jahr auf die Entwicklung der letzten 50 Jahre seit der Verwaltungsreform Anfang der 1970er-Jahren blickt und somit noch im Jubiläumsjahr „50 Jahre Oberderdingen mit Flehingen und Großvillars“ die Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ erhalten könnte.

Bereits Anfang der 1980er Jahre wurde die zentralörtliche Bedeutung von Oberderdingen durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit der Ausweitung als Kleinzentrum im Mittelbereich Bretten bestätigt. Im Regionalplan 2003 wurde Oberderdingen zudem als einer der Schwerpunktstandorte in der Region für Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen ausgewiesen.

Dies ist neben der starken Oberderdinger Industrie auf die Entwicklungsoptionen der interkommunalen Wirtschaftsförderung, insbesondere das interkommunale Industriegebiet Oberderdingen auf Gemarkung Flehingen zurückzuführen.

Die Landesregierung Baden-Württemberg kann die Bezeichnung „Stadt“ an Gemeinden verleihen, entsprechend ihrer Einwohnerzahl, ihrer Siedlungsform, kulturellen Angebote und wirtschaftlichen Verhältnissen ein städtisches Gepräge zugrunde tragen. Zwischen 1996 und 2005 hat die Landesregierung nur sieben Gemeinden zur Stadt ernannt. Zuletzt Tamm im Landkreis Ludwigburg Jahr 2021.

Bereits 2021 hatte Bürgermeister Thomas Nowitzki den Ältestenrat des Gemeinderates über die rechtlichen Voraussetzungen einer Stadterhebung nach den Regelungen der Gemeindeordnung informiert und über die Chancen sowie die Vorgehensweise gesprochen. Im Frühsommer 2022 erfolgten Gespräche mit dem Innenministerium zum Vorgehen. Der Bürgermeister übermittelte eine Expertise zu den Strukturdaten von Oberderdingen zu einer Ersteinschätzung an das Innenministerium.

Nach deren Sichtung und Prüfung hat eine Abordnung aus dem Ministerium im Februar 2023 Oberderdingen einen ganzen Tag besucht und die strukturellen Voraussetzungen vor Ort für eine mögliche Stadterhebung geprüft. Eine positive Rückmeldung folgte, ein Antrag sei möglich. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung Anfang April 2023 die Thematik beraten und die Antragstellung in der Aussprache befürwortet.

Nach der Beschlussfassung des Gemeinderates wird die Gemeinde Oberderdingen den Antrag an das Ministerium für Inneres und Digitalisierung auf Verleihung der Bezeichnung „Stadt“ stellen. Die Entscheidung für eine Stadterhebung trifft die Landesregierung Baden-Württemberg durch eine Beschlussfassung in einer Kabinettssitzung mit dem Ministerpräsidenten. Der Landesinnenminister entscheidet über einen entsprechenden Vorschlag an die Landesregierung.

Die Bezeichnung „Stadt“ hat keine Auswirkungen auf die gemeinderechtlichen Verhältnisse. Die Gemeinderäte, der Bürgermeister oder Mitarbeitende der Gemeinde haben keine finanziellen Vorteile. Das Stadtrecht ist jedoch eine besondere Ehre. Oberderdingen hat sich hervorragend entwickelt und über Jahrzehnte eine Struktur mit Wohn- und Lebensqualität geschaffen.

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