10.06.2022 | Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 03. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.
100 Kräfte des Hauptzollamts Karlsruhe waren in der Region, unter anderem in Ludwigshafen, Karlsruhe, im Rhein-Neckar-Kreis und Rastatt im Einsatz. Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen dabei die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (derzeit 9,82 Euro), die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
An 80 Prüfobjekten wurden am vergangenen Freitag 330 Arbeitnehmer*innen zu deren Beschäftigungsverhältnis befragt. Dabei ergaben sich zahlreiche Hinweise auf mögliche Verstöße, insbesondere in Bezug auf den Mindestlohn, der Anmeldung zu Sozialversicherung und der Beschäftigung von Ausländern.
Außerdem konnte in einer Gaststätte in Ilvesheim der Fluchtversuch einer Person vereitelt werden, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet war und sich deshalb der Maßnahme entziehen wollte.
Insgesamt wurden an diesem Tag 15 Straf- und 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren vor Ort eingeleitet. Die teilweise umfangreichen Ermittlungen dauern an.
Unterstützt wurde die großangelegte Maßnahme unter anderem von Einsatzkräften der Polizei, der Finanzämter sowie der örtlichen Ausländerbehörden.
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