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Blaulicht | Hochzeitsgäste ballern mit Gaspistole in die Luft |
Eine „Ballermann-Aktion“ in der Karlsdorfer Bahnhofstraße hat jetzt eine polizeiliche Untersuchung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Folge.
Am gestrigen Sonntagnachmittag wurde nach Zeugenaussagen mit einer Gaspistole mehrfach in die Luft geschossen. So sollen mehrere Fahrzeuge in der Bahnhofsstraße angehalten haben, Personen ausgestiegen sein und dann geschossen haben. Anschließend seien die Personen wieder in die Fahrzeuge eingestiegen und weggefahren. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei soll es sich um eine Hochzeitsaktion von Hochzeitsgästen gehandelt haben. Die Ermittlungen bezüglich der Schützen und zur Klärung des genauen Hintergrundes dauern derzeit noch an.
Das Führen von sogenannten Schreckschusswaffen ist in Deutschland nur mit sogenanntem Prüfsiegel außerhalb der eigenen Wohnung oder einem befriedetem Besitztum mit Erlaubnis des Besitzers möglich – und auch nur, wenn die Person im Besitz des sogenannten „Kleinen Waffenscheins“ ist. Das Schießen damit ist immer genehmigungspflichtig und Ausnahmefällen sind geregelt ,“Freudenschüsse“ fallen sicher nicht darunter. Ausnahmefälle sind z.B. Notwehr, Signalschüsse bei Not- und rettungsübungen, bei Theateraufführungen oder bei Landwirtschaftsbetrieben zum Vertreiben von Vögeln.
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