Infomercial | Eine Mieterin hatte auf dem Balkon ihrer Mietwohnung immer wieder Stadttauben angefüttert …
Durch die an- und abfliegenden Tauben wurde der Balkon, die Balkonbrüstung, sowie die darunter liegenden Balkone/Balkonbrüstungen durch Taubenkot verschmutzt.
Die Mitmieter hatten sich deswegen beim Vermieter beschwert. Dieser hatte der Mieterin eine Abmahnung erteilt und sie aufgefordert, das Anfüttern von Tauben zu unterlassen. Jedoch vergeblich. Auch eine weitere Abmahnung mit Kündigungsandrohung konnte die Mieterin von ihrer Tierliebe zu den Stadttauben nicht abhalten.
Darauf wurde das Mietverhältnis fristlose gekündigt und vor dem Amtsgericht Bonn eine Räumungsklage eingereicht. Die Mieterin wurde zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt, da Sie den Aufforderungen auf Unterlassung der Fütterung nicht nachgekommen sei. Das Gericht stellte fest, dass von den Tauben eine erhebliche Verschmutzung ausgeht.
Wegen der im Kot enthaltenen Bakterien bestünden auch Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Hauses. Die Fütterung von Stadttauben sei sozial nicht mehr adäquat und für die Mitbewohner des Hauses, sowie Nachbarschaft unzumutbar.
Harry Mühl
Aus dem RegioMagazin WILLI 06/18
DeinKontakt zum WILLI-Team! Klick mich, wenn du eine Mitteilung für uns hast
Die Region ist voll mit Geschichten und Ereignissen. Wer nah dran ist, weiß mehr. Vielleicht hast du ja einen Tipp für uns? Wir berichten für über 200.000 Menschen hier in der Region.
Wir sind gespannt!
Fotos an WILLI senden? Aus Sicherheitsgründen bitte per E-Mail an medien@egghead.de
Gib uns deinen Tipp!
Fülle die Felder hier unten aus und schicke uns deinen Tipp. Wir sind gespannt!
Diese Website nutzt so genannte „Cookies”, welche dazu dienen, die Internetpräsenz nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Erfahren Sie mehr...OK
Erfahren Sie mehr
Privacy Overview
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Usability zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die Cookies, die nach Bedarf kategorisiert werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website ebenso wichtig sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und verstehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihre Browser-Erfahrung auswirken.
Notwendige Cookies sind unbedingt erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.