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Service Recht | Der Tod und Facebook (Archiv 2018)

Lass das deine Freunde wissen!


Icon-Stadtmagazin WILLI Infomercial | Jetzt ist es höchstrichterlich entschieden: die in den sozialen Netzwerken gespeicherten Inhalte sind Teil des Nachlasses und für die Erben eines verstorbenen Facebook-Nutzers zugänglich.

Aus RegioMagazin WILLI 09/18

Was in der elektronischen Welt untereinander geteilt, geschrieben und gepostet wird, ist nach dem Tod des Verfassers nicht etwa geheim, oder wie von Facebook praktiziert, durch Einfrieren im Gedenkzustand unerreichbar, sondern dem Erben zugänglich zu machen – sprich: er kann alles lesen! Eigentlich nicht anders als die guten alten Tagebücher oder Briefe, die der eine oder andere Erbe im Nachlass findet.

Aber das Briefgeheimnis ist nicht unser Thema, sondern der digitale Nachlass, möglichst mit handfesten Tipps. Der erste Rat lautet: Memento mori, bedenken Sie, dass Sie sterben werden – was soll dann mit Ihren Daten, Dateien passieren?

Woher soll Ihr armer Erbe denn wissen, wo Sie im Internet überall aktiv waren, wo Sie E-Mail-Adressen haben usw.? Es mag platt klingen, aber Ihrem Erbe wird sehr geholfen sein, wenn er z.B. aus einer von Ihnen erstellten Liste ersehen kann, wo Sie digital aktiv sind. Und wenn dann Ihr Erbe oder Vorsorgebevollmächtigter an die Listen im Notfall herankommt, umso besser!

Das email-Konto ist der zentrale Punkt, es sollte Ihrem Erben zugänglich sein, denn darüber werden oftmals Rechnungen versandt und man braucht es für die Zurücksetzung vergessener Passwörter etc.

Die Nutzung eines deutschen Anbieters erleichtert die Abwicklung, denn erstens sind wir der deutschen Sprache sicher am besten mächtig und wenn es doch mal sein muss, den Anbieter zu verklagen, ist das vor deutschen Gerichten leichter als vor z.B. amerikanischen…

Wenn Sie es im Übrigen gar nicht erst darauf ankommen lassen wollen, dass sich Ihre Erben oder im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit Ihre Vorsorgebevollmächtigten notfalls mit gerichtlicher Hilfe Zugang zu den digitalen Inhalten verschaffen müssen, hinterlassen Sie eine Liste mit Auskünften darüber, wo Sie mit welchen Zugangsdaten und Passwörtern aktiv sind. Diese Liste sollten Sie auch regelmäßig aktualisieren.

Trennen Sie berufliches und privates email-Konto! Denn Ihre Erben sind nicht ohne weiteres befugt, geschäftliche Daten einzusehen.

Text: Maria Brandes, Rechtsanwältin

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