12.4.2023 | Bund und Länder haben eine Härtefallregelung für Haushalte beschlossen, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen und 2022 von starken Preissteigerungen betroffen waren. Energieministerin Thekla Walker betont, dass dies eine wichtige Grundlage sei, um Betroffene bald finanziell zu entlasten.
Online-Anträge sollen ab Ende April möglich sein
Baden-Württemberg und 13 weitere Bundesländer planen, ein IT-System zur digitalen Antragstellung, Bewilligung und Mittelauszahlung zu nutzen. Die Antragsplattform soll Ende April/Anfang Mai 2023 starten, und Anträge können bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.
Sobald die Antragsstellung möglich ist, informiert das Umweltministerium umfassend Öffentlichkeit und Medien. Aktuelle Informationen und der Antrags-Link finden sich unter Fragen und Antworten zu Energiepreisen und Entlastungen auf der Webseite des Umweltministeriums: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/fragen-und-antworten-zu-energiepreisen-und-entlastungen.
Der Bund stellt bis zu 1,8 Milliarden Euro für die Härtefallregelung bereit, wobei Baden-Württemberg in der ersten Runde rund 235 Millionen Euro erhält. Die Regelung betrifft Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.