10.12.2021 | Mit dem Strombezug für alle kommunalen Einrichtungen und Anlagen für die Jahre 2023 bis 2025 befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2021. Schließlich will die Gemeinde in Kürze zusammen mit vielen anderen Städten und Gemeinden im Land im Rahmen einer gemeinsamen Bündelausschreibung den Auftrag für die Stromlieferung an die Gemeindeverwaltung vergeben.
Neuanlagenquote als Nachweis für die Nutzung von erneuerbaren Energien
Zwar bezieht die Gemeinde bereits seit 2018 ausschließlich Ökostrom. Nun schlug die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat aber vor, im Rahmen der Ausschreibung von den sich bewerbenden Energieversorgungsunternehmen auch den Nachweis einer Neuanlagenquote zu verlangen. „Konkret bedeutet dies, dass der gelieferte Strom zu einem bestimmten Anteil aus neu gebauten Erzeugungsanlagen gewonnen werden muss. Die Gemeinde unterstützt damit Investitionen in erneuerbare Energien und nimmt dafür einen etwas höheren Preis pro Kilowattstunde in Kauf“, erläuterte Dr. Stefan Stängle, Klimaschutzbeauftragter der Gemeinde.
Höhere Kosten durch Neuanlagenquote
Nach kurzer Diskussion entschied sich der Gemeinderat für die Option einer Mindestquote von 33 Prozent Strom aus Neuanlagen. „Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind überschaubar. Bei bisherigen jährlichen Gesamtkosten von etwa 900.000 Euro (brutto) für den Strombezug erwarten wir durch die Aufnahme der Neuanlagenquote jährliche Mehrkosten in einer Spanne von 11.500 Euro bis 16.100 Euro“, informierte Dr. Stefan Stängle. „Mit dieser Entscheidung kaufen wir noch grüneren Strom ein als bisher und unterstützen die Energiewende“, sagte Bürgermeister Christian Eheim.
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