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Graben-Neudorf | „Intransparent und zunehmend delegitimiert“: Gemeinde rügt Planungsprozess der Schienengüterstrecke Mannheim-Karlsruhe (Archiv 2022)

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13.4.22 | In seiner Sitzung am 11. April 2022 beschloss der Gemeinderat einstimmig eine Resolution zum geplanten Ausbau der Schienengüterstrecke Mannheim-Karlsruhe.

„Nach derzeitigem Stand hält die Deutsche Bahn den Bau von zwei zusätzlichen Gleisen mitten durch die bestehende Wohnbebauung der Gemeinde Graben-Neudorf für eine bevorzugte Variante“, erläuterte Bürgermeister Eheim. Im Sommer wolle die Deutsche Bahn schließlich ihren Vorschlag für die Streckenführung vorstellen. Im weiteren Verfahren werde sich dann der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben befassen. Das Parlament habe die Möglichkeit, die Streckenführung zu ändern oder zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie Tunnels oder Ortsumfahrungen durchzusetzen.

In ihrer Resolution kritisiert die Gemeinde Graben-Neudorf die Deutsche Bahn

„Die Gemeinde Graben-Neudorf rügt, dass die Deutsche Bahn in den letzten Wochen in intransparenten Gesprächen mit einzelnen Interessensgruppen aus der Region Parallelverhandlungen führte und damit den das bisherige „Dialogverfahren“ zunehmend delegitimiert.“

Als „abstrus“ bezeichnete Bürgermeister Eheim, dass die Bahn im bisherigen Planungsverfahren „mit zweierlei Maß misst“. So bewertet die Deutsche Bahn den Bau von zwei weiteren Gleisen mitten durch die bestehende Wohnbebauung von Graben-Neudorf als eine Belastung von lediglich „180 Metern Länge“, während die reale Belastung eine Durchfahrung von mehreren Kilometern darstellt. Eine Rechtsgrundlage für diese künstliche Kürzung von Durchfahrungslängen bei bestehenden Wohngebieten, die eine krasse Ungleichbehandlung von Menschen darstellt, konnte die Deutsche Bahn bis heute nicht nennen.

Die Forderung:

„Wir fordern, dass die Belastung von Menschen gleich gewertet wird, ganz gleich, ob Sie an einer Bahnbestandsstrecke wohnen oder nicht“, erläuterte Bürgermeister Eheim. Die Gemeinde beruft sich dabei auch auf die „Karlsruher Erklärung“ des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, die ebenfalls keinen Unterschied zwischen der Betroffenheit von Menschen an Bestands- oder Neubaustrecken kennt. Im Zweifel müssten die politischen Vertreter der Region dafür sorgen, dass konkrete Belastungen von Menschen gleich bemessen werden, heißt es in der Resolution der Gemeinde: „Sollte die Deutsche Bahn dieses berechtigte Interesse weiter ignorieren, so fordert die Gemeinde Graben-Neudorf, dass die politischen Vertreter der Region Mittlerer Oberrhein im Zuge der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) die Streckenführung entsprechend korrigieren.“

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