08.06.2021 | Die RKH Kliniken freuen sich, dass die sinkenden Infektionszahlen und die damit verbundenen Lockerungen in der Corona-Verordnung ab Mittwoch, dem 09.06.2021, wieder Patienten-Besuche in den Krankenhäusern des Krankenhaus-Verbundes möglich machen.
Zunächst ist zur Sicherung des Gesundheitsschutzes von Patienten und Mitarbeitern allerdings nur ein Besucher pro Patient, pro Tag, für eine Stunde zugelassen.
Notwendig für einen Besuch sind die aus dem öffentlichen Leben bekannten Voraussetzungen:
- Negativer Antigentest eines akkreditierten Testzentrums, der maximal 24 Stunden alt ist (keine Selbsttests) oder
- Nachweis einer durchgemachten COVID-19-Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate durch einen positiven PCR-Test oder einen anderen Nukleinsäurenachweis, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegen darf. Nach Ablauf der 6 Monate ist zusätzlich ein Nachweis über eine Impfung, die vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein muss, notwendig oder
- Nachweis einer vollständigen Impfung mittels Impfausweis oder Bescheinigung. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen (für Geimpfte mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig).
Es ist zu beachten, dass das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil in den RKH Kliniken nach wie vor notwendig ist. Personen, die in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet nach Definition des RKI waren, Krankheitssymptome haben oder innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen keine Patienten besuchen.
Bitte beachten Sie, dass für Patienten, die bereits in der Vergangenheit mit einer Ausnahmeregelung besucht werden konnten, ebenfalls nur ein Besucher pro Tag zugelassen ist.
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