30.5.22 | Nachdem einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie in Bad Schönborn der vorübergehende Schutzstatus verweigert wurde, weil sie aus einem Drittland außerhalb der EU nach Deutschland eingereist war, kann die Familie nun aufatmen.
Zahlreiche Unterstützende aus dem Ort und der Region haben sich an den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gewandt. Mit Erfolg!
Der Fall erlangt überreigionale Aufmerksamkeit in der Presse. Nun hat das Justizministerium des Landes entschieden, dass keine Bedenken bestehen, dr Familie zum jetzigen Zeitpunkt eine Fiktionsbescheinigung zu erteilen. Mit dieser verbunden ist auch eine Beschäftigungserlaubnis. Die Ausländerbehörde des Landratsamts Karlsruhe stellt nun die Fiktionsbescheinigung aus.
Wir danken allen Unterstützern und sind froh, dass nun so schnell eine Entscheidung zu Gunsten der betroffenen Familien gefallen ist, so Bürgermeister Huge. Nun sei die Bundesregierung gefordert, Regelungen für solche Fälle zu erlasssen.
Der Familienvater ist seit einigen Wochen ehrenamtlich in der Gemeindeverwaltung tätig und unterstützt ukrainische Geflüchtete beim Ankommen in der Gemeinde.
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