17.11. | Ab heute gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Für viele stellt sich die Frage, zu welchen Geschäften und Märkten ist der Zutritt in der Alarmstufe auch nicht-geimpften und nicht-genesenen Personen gestattet?
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Geschäften, die der notwendigen Grundversorgung der Bevölkerung dienen, etwa mit Lebensmitteln oder sonstigen notwendigen Gütern sowie Märkten außerhalb geschlossener Räume,
Zu den Geschäften der Grundversorgung zählen
-
-
- Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel einschließlich Direktvermarktern (Hofläden)
- Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
- Metzgereien
- Bäckereien und Konditoreien
- Wochenmärkte.
- Ausgabestellen der Tafeln
- Apotheken
- Reformhäuser
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Orthopädieschuhtechniker
- Hörgeräteakustiker
- Optiker
- Babyfachmärkte
- Zeitschriften- und Zeitungsverkauf
- Tankstellen
- Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr
- Poststellen und Paketdienste
- Banken und Sparkassen
- Reinigungen und Waschsalons
- Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittel
- Blumengeschäfte
- Gärtnereien
- Baumschulen und Gartenmärkte
- Bau- und Raiffeisenmärkte ohne Sortimentsbeschränkung
- Großhandel
-
In jedem Fall gelten die AHA-Regeln, insbesondere Hygiene und korrekter Maskengebrauch.
In Zweifelsfällen erfolgt die Entscheidung durch Inaugenscheinnahme der Situation vor Ort durch die lokal zuständigen Behörden.
Quelle: Landesministerium für Gesundheit
ALARMSTUFE | Die wichtigsten Regeln in Kurzform
Die Corona-Verordnung sieht in Baden-Württemberg die 2G-Regel für bspw. Restaurants, Museen, bei Ausstellungen und den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen vor.
Ungeimpfte bleiben dann bspw.
- im Kino
- im Schwimmbad
- im Fitnessstudio
- in Volkshochschulkursen
- in Musikschulen
außen vor, es sei denn, man will sich einen tagesaktuellen PCR-Test leisten. Schulkinder werden im Unterricht wieder Maske tragen. Die Regeln der Alarmstufe gelten nicht für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind ausgenommen.
Kommentieren?
Ja bitte, denn eine offene Diskussion fördert das Miteinander.
Bitte achten Sie dabei auf unsere Kommentarregeln (Info)
Hier geht es zum Kommentarfeld >>>