02.11.23 | 3.780 Stück Zigaretten fanden Zollbeamte im Koffer einer Reisenden am Flughafen Baden-Airpark.
Am Sonntag, den 29.10.2023, wurde ein französisches Ehepaar einer Zollkontrolle am Baden-Airpark unterzogen. Die beiden waren zuvor aus Gran Canaria (kanarische Insel) nach Deutschland eingereist.
Bei der zunächst durchgeführten Röntgenkontrolle des Gepäcks wurden mehrere Stangen Zigaretten erkannt. Die weitere händische Kontrolle des Gepäcks brachten dann insgesamt 3.780 Stück (knapp 19 Stangen) zu Tage. Abzüglich der Freimenge von 200 Stück Zigaretten pro Person verbrachte das Ehepaar 3.380 Stück
Zigaretten über ihrer Freimenge in das Bundesgebiet, ohne diese ordnungsgemäß beim Zoll anzumelden.
Im Laufe der Kontrolle bekannte sich schließlich die 41-jährige Ehefrau zu allen Zigaretten. Gegen die französische Reisende wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die Einfuhrabgaben für die Zigaretten belaufen sich auf 608,40 EUR. Die über die Freimenge hinausgehenden Zigaretten wurden sichergestellt.
Zusatzinformation:
Die kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Anne Deubel
Telefon: 0721/1833 – 1070
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